30.08.2022

Der Zonenplan der Zukunft

Widnaus aktuell gültige Ortsplanung ist fast 30 Jahre alt. Sie ist überholt und soll – muss – erneuert werden.

Von Max Tinner
aktualisiert am 01.12.2022

Zurzeit sind alle Gemeinden im Kanton daran, ihre Ortsplanung ans neue Planungs- und Baugesetz anzupassen. Jenes trat zwar bereits 2017 in Kraft und ist vom Kantonsrat in einzelnen Punkten bereits wieder geändert worden. Für die Gemeinden ist aber die meist nötige Totalrevision ihrer Zonenpläne und Bauordnungen eine Mammutaufgabe.

Eine Gemeinde, die schon weit damit ist, ist Widnau. Vor kurzem bekamen alle Haushalte im Gemeindeblatt den Entwurf des neuen Zonenplans in die Hände, zusammen mit den wichtigsten Rahmenangaben, die künftig für das Bauen in Widnau gelten sollen. Gestern wurde beides an einem Informationsanlass im Widebaumsaal vorgestellt.

Gemeindepräsidentin Christa Köppel stellte klar, dass man diese Übung nicht mache, weil man Lust dazu verspürt habe, sondern weil man es tun müsse.

Wir haben uns dabei auch an die Vorgaben von Bund und Kanton zu halten und können die neue Ortsplanung nicht ‹im Freestyle à la Widnau› erlassen.

Gleichwohl möchte man Besonderheiten Widnaus gerecht werden. Deswegen wurden vier sogenannte Mikroquartiere ausgeschieden, deren ortsbaulicher Charakter erhalten werden soll, weswegen dort spezielle Regelungen gelten und bauliche Änderungen mit dem bereits bestehenden Gestaltungsbeirat abzusprechen sind. Es sind dies die Wohnquartiere um die Ringstrassen Alpstrasse, Frauenäcker und Krüzmäder sowie jenes zwischen Viscoseareal und Schützenstrasse-Rheinaustrasse.

Weiter wurden die Zonen so definiert, dass die niedrigsten Gebäude am Siedlungsrand stehen und gegen das Zentrum hin höhere Bauten erlaubt sind, wie Marilene Holzhauser von der ERR Raumplaner AG erklärte. Die höchsten Gebäude sind entlang der Hauptachsen durch Widnau vorgesehen, zum Bahnhof in Heerbrugg hin und in der Industrie am Nordostrand des Dorfs.

Ein Giebeldach darf 1,5 Meter höher sein als ein Flachdach

Eine Besonderheit ist eine Dachraumregelung, die es Bauherrschaften in mehreren Zonen erlaubt, ein Giebeldach um anderthalb Meter höher zu bauen, als es für ein Haus mit Flachdach erlaubt wäre. Diese «Steildachförderung» ermöglicht es, ein Haus mit Giebeldach zu bauen und trotzdem in etwa aufs selbe Bauvolumen zu kommen, wie wenn man ein Haus mit Flachdach bauen würde.

Neu ist auch eine Grünflächenziffer, die ein Minimum an Fläche unversiegelt erhalten soll. Sie sei auch als Kompensation für den Verzicht Widnaus auf den grossen Grenzabstand gedacht und sei somit auch ein «Nachbarschutz», erklärte Gemeinderat Marco Köppel.

Bis 30. September kann man nun dem Gemeinderat schriftlich seine Meinung oder Anregungen zum neuen Zonenplan und zum neuen Baureglement einreichen. Der Gemeinderat wird die Eingaben auswerten und über allfällige Änderungen informieren. Gegen Ende Jahr kommt es zur öffentlichen Auflage, wo auch Einsprachen möglich sind. Wann der neue Zonenplan und das neue Baureglement in Kraft treten, ist noch offen. 

Fachleute fragen

Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision können von www.widnau.ch/revisionortsplanung heruntergeladen werden. Wer eine spezifische Frage persönlich geklärt haben möchte, kann sich an die Fachleute wenden, die einem am Mittwoch, 7. September, Donnerstag, 8. September, oder Montag, 19. September, zwischen 17 und 20 Uhr für jeweils eine Viertelstunde zur Verfügung stehen. Einen Termin dafür bekommt man auf www.widnau.ch/aktuellesinformationen (unter Anmeldung individuelle Frageabende) oder bei der Gemeinderatskanzlei auf Telefon 071 727 03 24.