Berneck 14.12.2023

Fakultatives Referendum zum Sondernutzungsplan Schnabel

Das Bernecker Architekturunternehmen Carlos Martinez plant, die Liegenschaft zu erweitern. Für das Vorhaben ist ein Sondernutzungsplan erforderlich.

Von gk
aktualisiert am 15.12.2023

Das Architekturbüro beabsichtigt, die Wohn- und Geschäftsliegenschaft im Schnabel / Lindenberg zu erweitern. Das rund 2000 m2 grosse Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 1572, 1697 und 2209 und liegt in der Wohnzone WE. Auf dem Grundstück Nr. 1697 befindet sich die bestehende Wohn- und Geschäftsliegenschaft und auf dem östlichen Grundstück Nr. 1572 ein Con­tainer.

Vorgesehen ist, das östliche Grundstück Nr. 1572 mit einem terrassenartigen Gebäude zu überbauen, in dem eine Geschäftsnutzung im unteren und eine Wohnnutzung im oberen Bereich analog des bestehenden Gebäudes geplant sind. Durch den Neubau werden die engen Platzverhältnisse der Arbeitsplätze verbessert.

Zonenplanänderungen bedingen falkultatives Referendum

Um dem Ar­chitekturbüro die bauliche Erweiterung am Bernecker Standort mit einem Terrassenbau zu ermöglichen, bedarf es eines Sondernutzungsplans als planungsrechtliche Grundlage, den der Gemeinderat vom 9. Januar bis 27. Januar der Mitwirkung unterstellte und vom 11. April bis 10. Mai öffentlich auflegte. Weil der Sondernutzungsplan ma­terielle Zonenplanänderungen enthält, ist er neben dem Erlass durch den Gemeinderat und der öffentlichen Auflage zusätzlich dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Die Referendumsfrist dauert vom 11. Dezember bis 19. Januar 2024. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, Berneck, einzureichen. Die Publikation sowie die Planunterlagen finden sich auf der Publikationsplattform.