Altstätten 15.10.2023

Förderbeiträge für Kinderbetreuung können nun beantragt werden

Der Kanton richtet für die Drittbetreuung von Kindern Förderbeiträge aus. Das Sozialamt Altstätten ersucht Eltern, das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular bis Ende Oktober einzureichen.

Von gk
aktualisiert am 15.10.2023

Das St. Gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt die Verteilung zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern von jährlich 5 Mio. Franken. Hierfür hat der Kanton den Gemeinden auf Gesuch die budgetierten Gelder ausbezahlt und sie beauftragt, die Beiträge an die anspruchsberechtigten Familien weiterzugeben.

Für Kinder bis zwölf Jahren

Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern bis zwölf Jahre in Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (wie Tagesbetreuung Schule Altstätten Lüchingen) und Tagesfamilien ausgerichtet.

Die punktuelle Betreuung von Kindern in Spielgruppen, bei Grosseltern, Babysitting, Familienberatung oder die dauerhafte Betreuung in Pflegefamilien fallen nicht darunter.

Antrag bis Ende Oktober stellen

Familien mit einem steuerbaren Einkommen bis 100000 Franken können ihr Gesuch bis Ende Oktober beim Sozialamt stellen. Dazu ist das Formular samt der letzten definitiven Steuerveranlagungsberechnung und Rechnungskopien, beziehungsweise einer Zusammenstellung der Betreuungskosten für den Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2023 einzureichen.

Das Gesuchsformular kann beim Sozialamt Altstätten und bei den Betreuungsinstitutionen bezogen werden.


Das Sozialamt informiert bis Ende November schriftlich über die Auszahlungen. Auch helfen die Verantwortlichen bei Fragen und Unklarheiten unter Telefon 071 757 77 41 oder Mail sozialamt@altstaetten.ch.