19.02.2019

Geistig Behinderte sollen wählen und stimmen dürfen

Kantonsrat: Dass viele Behinderte vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind, ist für Kantonsrat Meinrad Gschwend diskriminierend. Er will dies ändern.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Wer eine psychische oder geistige Behinderung hat und deswegen als urteilsunfähig gilt oder unter umfassender Beistandschaft steht, darf weder wählen noch abstimmen. Für Kantonsrat Meinrad Gschwend (Grüne, Altstätten) ist dies stossend. Es widerspreche dem internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung, welches auch von der Schweiz ratifiziert worden sei, hält er in einer Interpellation fest, die er gestern eingereicht hat.Behinderte wollen mitwirkenDass eine ganze Gruppe von Menschen mit Behinderung pauschal vom Stimmrecht ausgeschlossen werde, sei diskriminierend, zumal viele von ihnen sehr interessiert wären, teilzuhaben. «Sie verstehen sich als Teil der Gesellschaft und wollen ihre Interessen und Bedürfnisse auch einbringen», betont Gschwend. Integration und Inklusion hätten in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Es gebe viele Bemühungen, Barrieren abzubauen und die Voraussetzungen für eine Gleichbehandlung in möglichst vielen Lebensbereichen zu schaffen.Von der Regierung will Gschwend wissen, ob sie bereit sei, nun auch die Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung ihre politischen Rechte – zumindest auf kantonaler Ebene – wahrnehmen können. Allenfalls könnte der Kanton Einzelfallprüfungen auf Gesuch hin ermöglichen, wie dies in den Kantonen Waadt, Tessin und Genf bereits möglich sei, schlägt Gschwend vor.