Rebstein 20.06.2023

Gemeinde kauft Liegenschaft an der Winkelstrasse für 940'000 Franken

Um eine bessere Verkehrserschliesseung des Gebiets Tanner-Hirschelen zu ermöglichen, hat der Gemeinderat den Kauf der Liegenschaft Winkelstrasse 3 genehmigt. Ein weiterer Kauf soll folgen.

Von gk
aktualisiert am 21.06.2023

Im Zusammenhang mit der Gesamtüberarbeitung der Raumplanung in der Gemeinde Rebstein ist auch die Neugestaltung des Dorfplatzes ein grosses Thema. Gleichzeitig muss die Verkehrserschliessung des Gebietes Tanner-Hirschelen dringend verbessert werden. Im Gebiet Tanner steht der Neubau des Altersheims Zweckverband Geserhus an. Die unübersichtliche Kurve beim Eingang in die Winkelstrasse sei sehr gefährlich und die schmale Strasse unzureichend ausgebaut für die Menge der erschlossenen Grundstücke, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung.

Die Winkelstrasse führt ins Gebiet Tanner-Hirschelen.
Die Winkelstrasse führt ins Gebiet Tanner-Hirschelen.
Bild: Peter Zollinger

Um mehr Handlungsspielraum zu erhalten, hat der Gemeinderat beschlossen, einen möglichen Erwerb  der Liegenschaften Winkelstrasse 1 (Grundstück Nr. 947) und 3 (Grundstück 946) zu prüfen. Denn als Eigentümerin der Liegenschaften könne die Politische Gemeinde diese besser in eine übergeordnete Planung der Verkehrssituation und der Dorfplatzgestaltung mit einbeziehen. Erfreulicherweise, heisst es seitens der Gemeinde, sei mit der Eigentümerschaft Einigkeit über den Kauf der beiden Liegenschaften erzielt worden.

Der Gemeinderat hat am 20. Juni den Vertrag für den Kauf der Liegenschaft Winkelstrasse 3 im Rahmen von CHF 940'000 genehmigt. Dieser Gemeinderatsbeschluss ist in Anwendung der Finanzbefugnisse zur Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Die Referendumsfrist läuft vom 21. Juni bis 20. Juli. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist bei der Gemeinderatskanzlei Rebstein einzureichen.