05.03.2018

Handybilder werden untersucht

Ein Asylsuchender ist im Empfangs- und Verfahrenszentrum Altstätten nur in Unterwäsche gekleidet mit einem Privathandy fotografiert worden. Das Staatssekretariat für Migration untersucht nun, ob das erlaubt war.

Von Andrea C. Plüss
aktualisiert am 03.11.2022
Andrea C. PlüssAm Sonntag hatte der «Blick» berichtet, ein 33-jähriger Georgier sei – nur in Unterwäsche – mit dem Privathandy einer Mitarbeiterin des Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) Altstätten fotografiert worden. Auf die Handyfotos, die vom jungen Mann gemacht worden seien, sei das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der letzten Woche im Zusammenhang mit der Anfrage der Zeitung gestossen, teilte Daniel Bach, Leiter Information und Kommunikation des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und des SEM, gestern auf Anfrage mit.Handybilder in absoluten Ausnahmefällen«Es wurden einige Bilder mit einem Handy gemacht», bestätigt Daniel Bach. «Die näheren Umstände sind Teil der Abklä­rungen». Ob die Fotos unerlaubt aufgenommen worden seien, könne er nicht bestätigen. Es sei jedoch nicht üblich, dass sich Asylbewerber beim Erfassungsprozess bis auf die Unterwäsche ausziehen müssten. In absoluten Ausnahmefällen können Fotos, die mehr als das Gesicht abbilden, gemacht werden; jedoch nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Asylsuchenden. Dafür gebe es besondere Weisungen, teilt der Mediensprecher mit. Unter anderem dürfen nur SEM-Kameras verwendet werden. Sind diese defekt oder nicht vorhanden, dürfen ausnahmsweise auch Handybilder gemacht werden, heisst es weiter.Werden Handybilder gemacht, müssen diese aber sofort gelöscht werden, nachdem die Bilder in die geschützte Datenbank des SEM übertragen worden sind. Das SEM werde aufgrund dieses Vorfalls prüfen, ob die Weisung ergänzt werden muss, was die Anwesenheit von Mitarbeitenden des anderen Geschlechts betrifft. Konkret klärt das SEM nun ab, unter welchen Umständen diese Bilder entstanden sind. Wie viele Mitarbeiter des EVZ Altstätten involviert seien, gibt das SEM nicht bekannt. Die Frage, ob weitere Vorfälle ähnlicher Art aus Altstätten bekannt seien, verneinte Daniel Bach. «Wir werden den Fall genau abklären und uns die Zeit nehmen, die wir dafür brauchen.»Auf Bildern bereits krank ausgesehenWie «Blick» am Sonntag weiter berichtete, habe der Aylbewerber auf den vorliegenden Fotos bereits krank ausgesehen. Als sich dessen Gesundheitszustand verschlechtert habe, sei der Mann am 23. Januar ins Kantonsspital St. Gallen eingeliefert worden, wo er kollabierte, reanimiert wurde, in der Folge Hirnschäden erlitt und darauf verstarb.Angaben zum verstorbenen Asylbewerber macht das SEM unter Hinweis auf den Datenschutz nicht. Asylsuchende in Asylzentren hätten im Allgemeinen jedoch jederzeit Zugang zu medizinischer Versorgung und ärztlichen Fachpersonen.