28.12.2020

Hier darf jeder einmal Ritter sein

Familienwappen sind beliebt – wer seins noch nicht kennt, wird jetzt vielleicht im Staatsarchiv fündig.

Von Andreas Rüdisüli
aktualisiert am 03.11.2022
Man muss nicht adlig sein, um ein Wappen zu führen. In der Schweiz steht es jedem und jeder zu, ein eigenes heraldisches Zeichen zu verwenden. Wer keins hat, kann für sich und seine Familie eines gestalten oder von einem Spezialisten entwerfen lassen. Wer nicht sicher ist, wie sein Familienwappen aussieht, dem bleibt der Weg über die Archive. Das Staatsarchiv des Kantons St. Gallen bietet hierbei Unterstützung. Es hat kürzlich fast 1400 Wappen von im Kanton verbürgten Familien online gestellt. Dafür wurden 6000 Bilder aus der Sammlung von Verena Roesli digitalisiert.Auch zahlreiche Rheintaler Familien sind vertretenDie riesige Wappensammlung geht zurück auf Fritz Müller (1898 – 1966), den Vater von Verena Roesli. Der Maler, Grafiker und Heraldiker (Wappenkundler) hat unzählige Informationen zusammengetragen und die Wappen einfach, aber korrekt abgebildet. Nach seinem Tod führte seine Frau Mathilde Kielholz-Müller sein Werk fort. Zuletzt betreute ihre Tochter Verena Roesli aus Wolfhalden die Sammlung. Sie war ebenfalls Malerin und schuf selbst zahlreiche Entwürfe.2019 übernahm das St. Galler Staatsarchiv die umfangreiche Sammlung, die damals rund 2000 Vorlagen umfasste. Sie ergänzt die bestehende Sammlung von Familienwappen und heraldischen Belegen des früheren Staatsarchivars Karl Schönenberger (1898 – 1957).Köppel, Hutter, Graf, Rohner, Stieger, Wüst, Dietsche oder Loher: Im Archiv sind zahlreiche Wappen von Rheintaler Familien zu finden. Die Motive variieren, auffällig ist aber, wie selten im Rheintal Tiere auf dem Schild abgebildet werden. Beliebt sind hingegen Bäume, Gestirne und Kreuze. Nur wenige wählten einen offensichtlichen Bezug zur Herkunft des Namens. Eine der Ausnahmen sind die Hutters aus Diepoldsau. Ihr Wappen ziert ein weisser Hut auf schwarzem Hintergrund.Wappen geniessen keinen besonderen SchutzDas Schweizer Recht bietet für Familienwappen keinen besonderen Schutz. Für kunstvoll ausgearbeitete Darstellungen kann jedoch das Urheberrecht gelten. Allgemein gelten die gleichen Persönlichkeitsrechte wie für einen Namen. Zudem darf man kein Wappen verwenden, das bereits existiert.Hinweiswww.staatsarchiv.sg.ch[caption_left: Bilder: Staatsarchiv SG]