10.08.2022

Leserbrief: Mitwirkung zur Ostumfahrung Altstätten: Welche Regeln gelten?

In der Stadt Altstätten läuft bis Ende August die Mitwirkung des Volkes in Sachen Ostumfahrung. Den Einwohnerinnen und Einwohnern steht eine Antwortkarte zur Verfügung. Mit dieser Karte kann man seine Meinung zur Ostumfahrung und zum unterirdischen Kreisel kundtun. Die eigene Position kann man bei beiden Projekten je mit Nein, eher Nein, eher Ja oder Ja ankreuzen.Zum Inhaltlichen der beiden Projektideen will ich nicht Stellung nehmen. Mir stellen sich vielmehr eine Reihe von Fragen zum Prozeduralen. Leider gibt es dazu weder auf der Karte noch auf den Internetseiten der Stadt Erläuterungen, so dass viele, die ihre Meinung kundtun möchten, verunsichert sind.Die Karte, die man an das Tiefbauamt zurückzuschicken hat, verfügt über ein Feld mit dem Titel «Absender». Darunter hat es drei leere Linien. Die Frage an den Stadtrat: Was bedeutet dieses Absenderfeld? Ist die Mitwirkungskarte ungültig, wenn das Feld leer bleibt? Was ist die Begründung, dass man den Namen des Absenders (es gibt nur die männliche Form!) verlangt? Gibt es bei dieser Befragung kein Stimmgeheimnis? Kann man gültig anonym abstimmen? Kann eine Person mehrere Karten zurückschicken? Können Leute aus anderen Gemeinden – zum Beispiel Personen, die nach Altstätten pendeln, Spediteure oder Altstätter Nichtstimmberechtigte (zum Beispiel Jugendliche, um deren Zukunft es ja geht) – ihre Meinung gültig kundtun? Weshalb sind die Karten einem mit der Vorlage direkt befassten Amt zu schicken? Wer zählt die Stimmen aus? Gibt es dabei Regeln, welche Karten als ungültig zu bezeichnen sind, etwa analog zu Wahlzetteln?Wie wird das Ergebnis der Mitwirkung überprüft und erwahrt? Sind die vom Volk gewählten Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler einbezogen? Inwieweit gelten die Regeln des Petitionsrechts und inwieweit nicht?Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung der Fragen und für die Veröffentlichung der­selben.Christoph Mattle, Altstätten