Walzenhausen 13.09.2023

Mobilfunkinitiative: Bundesgericht heisst Beschwerde teils gut

Zurück an das Obergericht: Das Bundesgericht hat im Fall der Mobilfunkinitiative eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts teilweise gutgeheissen.

Von gk
aktualisiert am 14.09.2023

In der Medienmitteilung vom 7. Februar 2023 wurde informiert, dass das Obergericht mit Urteil vom 15. Dezember 2022 die Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates vom 15. März 2022 bezüglich Ungültigkeitserklärung der Volksinitiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» abgewiesen hat. Mit diesem Urteil wurde der Gemeinderatsentscheid vom 20. September 2021 bestätigt.

Am 24. Juli 2023 entschied nun das Bundesgericht in diesem Fall und hiess die Beschwerde gegen das Urteil des Ober­gerichts teilweise gut, ohne aber die Initiative für gültig zu erklären, wie die Gemeinde mitteilt. Das Bundesgericht legt dar, dass zusätzliche Punkte geklärt werden müssen. Der Fall wurde daher an das Obergericht zur weitergehenden Prüfung der weiteren Bestimmungen der Initiative zurückgewiesen. Es gilt, die Reaktion des Obergerichts abzuwarten. Dieser Entscheid des Bundesgerichts dürfte zu weiteren Verzögerungen der geplanten Mobilfunkanlagen im Leuchen und in Lachen führen.