07.06.2020

Neue Regeln für Schlauchboote

Seit diesem Jahr müssen alle Boote mit einer Adresse versehen sein und pro Person ein Rettungsmittel mitführen.

Von Reto Wälter
aktualisiert am 03.11.2022
An Wochenenden mit schönem Wetter treibt Schlauchboot um Schlauchboot gemächlich den Rheintaler Binnenkanal hinunter. Das letzte, was einem bei den langsam dahinziehenden Booten, mit gemütlich darin sitzenden Leuten in den Sinn kommt, ist Gefahr. An vielen Stellen könnten die Böötler unproblematisch aussteigen, ans Ufer waten – und sie würden sich dabei nicht einmal die Badehosen nass machen.Aber Gesetze sind da, um eine grosse Bandbreite abzudecken. So ist das auch mit der Binnenschifffahrtsverordnung, die neuerdings vorschreibt, dass auf Fliessgewässern für jede sich auf dem Schlauchboot befindliche Person ein Rettungsmittel mitgeführt werden muss – eine Rettungsweste mit Kragen oder ein Rettungsring.In einem reissenden Bergbach ergibt dies ebenso Sinn wie auf dem Kanal. Der Vorteil des Binnenkanals ist, dass man sich zwecks Abkühlung auch mit den Rettungsgeräten ein Stück weit treiben lassen kann. Und wer bei einem hohen Wasserstand ins Schlauchboot steigt, ist mit einem Rettungsmittel auch auf der sicheren Seite. Denn vor allem bei tiefen Wassertemperaturen im Frühling und Herbst kann schnell etwas passieren.Suchaktionen sind aufwendig und teuerEbenfalls ab diesem Jahr gilt, dass nicht motorisierte Gummi-, Strand-, Paddel- und Ruderboote gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers oder des Halters angeschrieben sein müssen. Dies, um aufwendige und teure Suchaktionen bei führerlosen Booten verhindern zu können. «Wir müssen ja immer vom schlimmsten Fall ausgehen, nämlich, dass etwas passiert ist und jemand möglicherweise in Lebensgefahr schwebt», sagt Florian Schneider, Pressesprecher der Kantonspolizei St. Gallen, auf Anfrage.Je nachdem, wo ein Boot gefunden werde, habe dies ein grosses Personalaufgebot mit Tauchern, Drohnenpiloten, Helikoptern und Experten vom Schifffahrtsamt zur Folge, in der Grenzregion ziehe dies auch die Zusammenarbeit mit Österreich und Liechtenstein nach sich. Das sei «jetzt natürlich ein Worst-Case-Szenario», also ein maximal schlimmes Szenario, das er hier skizziert habe – allerdings kämen generell bei Suchaktionen «sehr schnell sehr viele Arbeitsstunden zusammen und entsprechend wird es teuer.»50 Franken pro Person ohne RettungsmittelDie Adresse auf einem Schlauchboot, das sich selbstständig gemacht hat, kann da vieles schnell und unkompliziert lösen. «Zurzeit sind keine Polizeikontrollen geplant, ob die neuen Vorschriften eingehalten werden», sagt Kapo-Pressesprecher Schneider. Überhaupt unterstehe die Schifffahrt und damit auch, was sich auf dem Rheintaler Binnenkanal abspiele, dem kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Eine Aktion würde dementsprechend koordiniert durchgeführt werden.Eindeutig sind die national bestimmten Bussansätze: Für eine fehlende Beschriftung hat man 40 Franken zu bezahlen. Und so richtig teuer würde der sonntägliche Bootsausflug, wenn die Rettungsmittel fehlen: Jede Person schlägt dann nämlich mit 50 Franken zu Buche.Promillegrenze für kleine Boote aufgehobenAllerdings gibt es nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Erleichterungen. Seit dem 1. Januar gibt es keine Promillegrenze mehr auf Schiffen unter 2,5 Metern, nicht motorisierten Gummibooten bis 4 Meter, Strand-, Paddel- und Ruderbooten sowie Windsurf- und Kiteboards.