20.02.2022

Neue Unterstützungsbeiträge für Kinderbetreuung

In Rebstein sind elf Gesuche um Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung eingegangen.

Von gk/red
aktualisiert am 02.11.2022
An der Abstimmung vom 29. November 2020 wurde das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung angenommen. Es ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Dieses hält fest, dass der Kanton den politischen Gemeinden im Rahmen der bewilligten Kredite jährliche Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausrichtet. Anspruchsberechtigte Eltern aus Rebstein konnten ihre Gesuchsformulare bis Ende Oktober 2021 bei der Gemeinderatskanzlei einreichen. Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen. Innerhalb der Einreichefrist sind in Rebstein elf Gesu-che eingegangen. Diese konnten zwischenzeitlich geprüft und die Elternbeiträge ausgerichtet werden, schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung.Am 28. September 2021 verabschiedete der Gemeinderat ausserdem das neue Feuerschutzreglement und unterstellte es vom 4. November 2021 bis 3. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum. Während dieser Frist ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein. Der Gemeinderat stellte deshalb fest, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist und das neue Feuerschutzreglement damit am 4. Dezember 2021 Rechtsgültigkeit erlangt hat. Das Reglement wird seit 1. Januar 2022 angewendet und kann auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.Rebstein unterstützt E-VotingWeiter gibt die Gemeinde bekannt, dass sie unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund die elektronische Stimmabga-be bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einzuführen gedenkt. Der Kanton St. Gallen sieht den Start der elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 vor. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Rebstein sich zuhanden des Kantons an den Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit einem Beitrag von einem Franken pro angemeldete Person und pro Wahl- und Abstimmungstermin beteiligt. Die Anmeldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bundesrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St. Gallen genehmigt hat.