Oberegg 07.01.2024

Oberegger Bezirksaufgaben gehen an den Kanton Appenzell Innerrhoden

Betreibungen, Erbschaften und Grundbuchangelegenheiten von Oberegg werden künftig durch den Kanton bearbeitet.

Von rk
aktualisiert am 07.01.2024

Jürg Tobler besorgt im Bezirk Oberegg nebst seiner Funktion als Bezirksschreiber unter anderem auch die Leitung des Zivilstands-, Erbschafts- und Grundbuchamts. Im Hinblick auf seine Pensionierung im kommenden Juni sind der Bezirksrat Oberegg und der Kanton Appenzell Innerrhoden gemäss einer Mitteilung übereingekommen, die Leitung dieser Bereiche grundsätzlich in die jeweiligen Ämter in Appenzell zu integrieren. Einige Dienstleistungen sollen aber weiterhin in Oberegg angeboten werden.

Kanton führt Betreibungsamt

Das Betreibungsamt Oberegg soll künftig durch den Kanton geführt werden. Im Sinne einer ausserordentlichen Stellvertretung wird auf Wunsch des Bezirksrats das Betreibungsamt bereits ab Januar durch das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell geführt. Dieses steht telefonisch unter Telefon 071 788 96 21 und via E-Mail über betreibungsamt@ai.ch zur Verfügung. Nach Anmeldung kann die Oberegger Bevölkerung Termine vor Ort oder in der Bezirkskanzlei Oberegg vereinbaren. Das Betreibungsamt Oberegg wird nach der Landsgemeinde aufgehoben und in das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell Innerrhoden integriert, sofern der Grosse Rat und die Landsgemeinde diesem Vorhaben zustimmen. Danach besteht im Kanton nur noch ein Betreibungs- und Konkurskreis.

Beratungen weiterhin vor Ort

Das Grundbuch- und das Erbschaftsamt Oberegg werden – ebenfalls unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates und der Landsgemeinde – per Sommer 2024 in ein kantonales Grundbuch- und Erbschaftsamt überführt. Es ist vorgesehen, dass gewisse Beratungen und Dienstleistungen aus dem Grundbuch- und Erbschaftswesen weiterhin in Oberegg angeboten werden. Diese Aufgaben übernehmen die in der Bezirksverwaltung tätigen Andrea Langenegger für Grundbuchfragen und Willi Solenthaler für Erbschaftsangelegenheiten.

Mit der Aufgabenverschiebung an den Kanton werden laut Mitteilung Anpassungen an Erlassen nötig. Der Grosse Rat ­befasste sich an der Dezembersession mit der Revision der Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz und weiterer Gesetze sowie der Revision der Verordnung über das Grundbuch und weiterer Verordnungen. Es folgt eine zweite Lesung im Grossen Rat, ehe die Gesetzesrevisionen an der Landsgemeinde im April zur Abstimmung gelangen.

Ziviltrauungen weiterhin in Oberegg möglich

Weiter gehen die Zivilstandsaufgaben ab Sommer 2024 an den Kanton zurück und das Zivilstandsamt Oberegg wird aufgehoben. Es bestehen dann nur noch ein Zivilstandskreis und ein Zivilstandsamt im Kanton, das Zivilstandsamt in Appenzell. Die Zusammenlegung der Zivilstandsämter Appenzell und Oberegg hat zur Folge, dass für einzelne Einwohnerinnen und Einwohner aus Oberegg der Weg für einen Behördengang im Zusammenhang mit einem Zivilstandsereignis länger wird. Je nach Ereignis ist das Zivilstandsamt Appenzell oder ein Zivilstandsamt nach Wahl anzugehen. Trauungen können weiterhin auch in Oberegg stattfinden. Eine Übersicht über die ab Sommer 2024 geltenden Zuständigkeiten findet sich unter www.ai.ch/zivilstandsamt.

Die Änderungen im Zivilstandswesen machen eine Revision der kantonalen Zivilstandsverordnung erforderlich. Die Standeskommission stellte im Rahmen der Revision fest, dass einige Bestimmungen in der Verordnung nicht mehr erforderlich sind und formale Unstimmigkeiten bestehen. Es wurde daher eine formale To­talrevision der Zivilstandsverordnung vorgenommen. Der Grosse Rat behandelt die Vor­lage voraussichtlich an der Februarsession.