26.10.2019

Reglemente vereinheitlicht

Von Remo Zollinger
aktualisiert am 03.11.2022
Auf der Gemeinde liegen zurzeit die überarbeiteten Reglemente auf. Sie betreffen die Anschlussbeiträge für Gewässerschutz (Kanalisation), Wasserversorgung und Elektrizitätsversorgung. Bis anhin waren diese Beiträge, die beim Hausbau (egal ob Neubau oder Erweiterung) und dem damit verbundenen Einkauf ins Versorgungsnetz anfallen, in mehreren Reglementen unterschiedlich geregelt.Die Gemeinde schreibt, dies habe in der Praxis immer wieder zu Diskussionen geführt. Anschlussbeiträge waren beispielsweise nicht immer als solche, sondern auch mit anderen Begriffen bezeichnet. Diese Praxiserfahrung ist in die Reglementanpassungen eingeflossen. Der Gemeinderat hat sich zusammen mit beigezogenen Fachleuten intensiv damit befasst.Deshalb strebt Au eine Vereinheitlichung an. «In den Reglementen wurden Anpassungen zur einheitlichen Berechnung vorgenommen», steht im Informationsblatt der Gemeinde. Es gehe um eine Vereinheitlichung der Begriffe (bald ist in allen Reglementen die Rede von «Anschlussbeiträgen») und der grundlegenden Werte (Neuwert, Zeitwert) zur Berechnung der Anschlussbeiträge.Daneben gibt es einige weitere Angleichungen. So spielt es bei einem Ersatzbau zur Anrechnung der früher geleisteten Beiträge des ersetzten Gebäudes fortan keine Rolle mehr, ob dieses dem gleichen Zweck dient, weil gerade die häufig vorzufindenden Mischformen von Wohn- und Geschäftsgebäuden in der Praxis schwierig zu erfassen sind. Zudem wird bei Photovoltaikanlagen ein Freibetrag von 60000 Franken eingeführt. Erst wenn der Preis für die Anlage diesen Wert übersteigt, wird sie für den übersteigenden Teil beitragspflichtig. Mit den Reglementänderungen wird an der Höhe der Ansätze nichts geändert. Diese bleiben unverändert bei 2,6 % für die Kanalisation, 0,8 % für die Elektrizitäts- und 0,4 % für die Wasserversorgung, berechnet auf dem Neuwert der Gebäude. Profitieren sollen von diesen einheitlichen Reglementen vor allem Bauherren, die in der Gemeinde investieren wollen und so mehr Klarheit für die Kostenberechnung ihrer Bauvorhaben erhalten. Die Anpassungen und Ergänzungen unterstehen dem fakultativen Referendum. Wer dagegen vorgehen möchte, muss bis am 19. November 400 Unterschriften einreichen. Wird kein Referendum ergriffen, treten die Reglemente per 1. Januar 2020 in Kraft.Remo Zollinger