17.09.2022

Stichwort: Kirchlicher Widerspruch

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 02.11.2022
Weil die Kirchgemeinde eine Kirchgemeinde ist und Innerkirchliches vom allgemeinen sozialen Leben abgekoppelt ist, bleibt eine Kirchgemeinde kraft ihrer Autonomie von der Pflicht verschont, für eigene Bauprojekte das Submissionsgesetz einzuhalten. So verkündete die Präsidentin der Katholischen Kirchgemeinde Au am Dienstag, dass beim Bau eines neuen Pfarreiheims samt Saal und Mehrzweckräumen keine öffentliche Ausschreibung der zu vergebenden Aufträge nötig sei. Es wäre anders, würde die politische Gemeinde an die Kosten deutlich mehr bezahlen als ein Drittel (wie geplant).Ein flächenmässig nur sehr kleiner Teil des Neubaus ist für das Pfarreisekretariat und ein Seelsorgebüro vorgesehen. Die Argumentation zugunsten des Projekts kann deshalb sehr gemeindefreundlich sein: Der Saal und alle Räume in der oberen Etage sind «fürs ganze Dorf». Womit die Sache nicht mehr ausgeprägt als innerkirchliches Projekt erscheint.