Gegen 5G 08.02.2023

Walzenhauser Antennengegner gehen vor Bundesgericht

Mit Urteil vom 15. Dezember hat das Obergericht Appenzell Ausserrhoden eine Beschwerde von Gegnern zweier Mobilfunkantennen in Walzenhausen abgewiesen. Diese geben sich aber noch nicht geschlagen.

Von gk/red
aktualisiert am 09.02.2023

Die Antennengegner hatten sich gegen den Beschluss des Regierungsrates vom 15. März 2022 gewehrt, mit dem dieser die Volksinitiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» für ungültig erklärt hatte.

Entscheid wird weitergezogen

Das Obergericht hat somit auch den Entscheid des Gemeinderates Walzenhausen vom 20. September 2021 geschützt, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt.

In der Zwischenzeit hat das Initiativkomitee den Entscheid des Obergerichts an das Bundesgericht weitergezogen.

Über 150 Unterschriften gegen die Antennen

Der Gemeinderat plant zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs in Walzenhausen zwei neue Antennenstandorte. Als Standorte sind die gemeindeeigenen Gebäude bei der Trafostation oberer Leuchen und das Vereinslokal Lachen vorgesehen. Gegen die Pläne wehrten sich Einwohnerinnen und Einwohner mit der Volksinitiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund». Das Initiativkomitee übergab der Gemeinde am 18. Februar 2021 mehr als 150 Unterschriften – erforderlich sind für eine Initiative bloss 50.