Kreisgericht Rheintal 06.12.2023

Wegen Steuerbetrug: Staatsanwälte klagen einen Buchhalter und drei Handwerker an

Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat eine umfangreiche Untersuchung gegen vier Beschuldigte wegen des Verdachts des mehrfachen Steuerbetrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung zum Abschluss gebracht.

Von pd/red
aktualisiert am 06.12.2023

Angeklagt werden beim Kreisgericht Rheintal ein Buchhalter sowie drei von ihm betreute Geschäftsführer von Handwerksbetrieben.

Dem Buchhalter wird vorgeworfen, in Absprache mit den drei Mitangeklagten geschäftsführenden Gesellschaftern im Zeitraum zwischen 2013 und 2021 gegen Provision 129 fiktive Rechnungen für nicht angefallene Aufwendungen von Unterakkordanten, die grösstenteils ebenfalls buchhalterisch vom Beschuldigten betreut worden sind, ausgestellt oder besorgt zu haben.

Es geht um über eine Million Franken

Diese in den allermeisten Fällen angeblich bar bezahlten Scheinrechnungen mit einer Gesamtsumme von über 1,2 Millionen Franken wurden dazu genutzt, die Steuerlast für die jeweiligen Unternehmen zu senken. Der Buchhalter erhielt für seine Aufwendungen zur Erstellung bzw. Besorgung der fiktiven Rechnungen eine Provision.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für alle Beschuldigten Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachem Steuerbetrug (nach StG SG und DBG) sowie Freiheitsund/oder Geldstrafen. Ausserdem sei der Buchhalter zur Zahlung einer Ersatzforderung zu verpflichten und ein Tätigkeitsverbot gegen ihn auszusprechen.

Steueramt schöpfte Verdacht

Die Ermittlungen unter der Leitung des Kantonalen Untersuchungsamtes St.Gallen gründeten auf einer Strafanzeige des Kantonalen Steueramtes St.Gallen. Dieses hatte im Rahmen der Steuerveranlagungsverfahren diverse Ungereimtheiten festgestellt und zudem Hinweise von Dritten erhalten, dass der angezeigte Buchhalter seinen Kunden fiktive Rechnungen anbietet.

Der Buchhalter hatte die Idee

Die Methode mit der Verbuchung von fiktiven Rechnungen und die damit verbundene verdeckte Gewinnentnahme wurde den in der Rechnungsführung nicht bewanderten Gesellschaftern vom Buchhalter vorgeschlagen, woraufhin man sich gemeinsam für diese Vorgehensweise entschieden hatte.

Tieferen Gewinn vorgetäuscht

Die vorgetäuschten Aufwendungen dienten dazu, verdeckt Gewinn aus den jeweiligen Gesellschaften zu nehmen und das Steueramt über die effektiv erzielten Gewinne zu täuschen und entsprechend Steuern zu hinterziehen. Der Buchhalter bereicherte sich im Übrigen über die Auszahlung einer Provision für jede einzeln ausgestellte fiktive Rechnung in der Höhe von drei bis fünf Prozent des jeweiligen Bruttorechnungsbetrages in bar.

Einer der beschuldigten Gesellschafter bestätigte im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme die geschilderte Vorgehensweise zur Senkung der Steuerlast und legte ein umfassendes Geständnis ab. Die anderen drei Beschuldigten bestreiten die Tat.

Die Staatsanwaltschaft geht von hinterzogenen Gewinnsteuern von total rund 195'000 Franken aus.

Tätigkeitsgebot gefordert

Nebst der für den Buchhalter am höchsten beantragten Strafe von 20 Monaten Freiheitsstrafe bedingt, sowie einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Tätigkeitsverbot über jegliche buchhalterische oder steuerberatende Tätigkeit für Drittpersonen beantragt sowie eine Verpflichtung zur Bezahlung einer Ersatzforderung von 45'000 Franken.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.