13.04.2020

Zufrieden mit der Ausbeute

Die Einbürgerungsaktion der Ortsgemeinde Rüthi löste 19 Gesuche aus, die 38 Personen umfassen.

Von Reto Wälter
aktualisiert am 03.11.2022
Reto WälterAnlässlich des diesjährigen 1200-Jahr-Jubiläums von Rüthi führt die Ortsgemeinde eine Einbürgerungsaktion durch, für die bis Ende März ein Gesuch gestellt werden konnte. Deren 19 gingen ein, die mit Familien und Ehepartnern 38 Personen umfassen. Sofern die Gesuche alle gutgeheissen werden, erhöht sich die Zahl der Ortsbürger um etwa fünf Prozent – rund 700 sind es zum jetzigen Zeitpunkt. «Wir haben die erleichterte Einbürgerung lanciert, weil es wichtig ist, neue Bürger zu gewinnen, die mitreden und mitdenken», sagt Ortsgemeindepräsident Bernhard Schneider. Nur so gelinge es, die Ämter stets zu besetzen, Rat und Kommissionen auch immer wieder zu verjüngen. Einen Anstoss gebenDie Ortsgemeinde übernimmt mit 100 Franken die Hälfte der anfallenden Kosten. Um davon profitieren zu können, müssen die Gesuchsteller bereits zwölf Jahre in Rüthi wohnhaft sein. Er sei oft gefragt worden, wieso gerade zwölf? Eigentlich kann man bereits einen Antrag auf die Bürgerschaft stellen, wenn man fünf Jahre in der Gemeinde wohnhaft ist. «Wir lehnten das an das 1200-Jahr-Jubiläum an. Die Kosten sind bei der Entscheidung Ortsbürger zu werden, wohl kaum der ausschlaggebende Grund. Der Fokus der Aktion war deshalb: Auf sich aufmerksam machen, Interessierten einen Anstoss geben, das Gesuch zu stellen», sagt Schneider und weiter: «Aber natürlich ist uns wichtig, dass ein Antragsteller wirklich Ortsbürger werden will und im Dorf verwurzelt ist.» Das sei wichtiger als die schiere Anzahl. Mit der Ausbeute der jetzigen Aktion ist der Ortsgemeindepräsident zufrieden. Anträge auf Bürgerschaft sind nicht häufigDie letzte Einbürgerungsaktion führte die Ortsgemeinde vor zwölf Jahren durch. Dazwischen war es eher selten, dass sich jemand um die Ortsbürgerschaft bemühte. «In der Regel eine bis drei Personen pro Jahr», sagt Martina Benz, Gemeindeschreiberin von Rüthi. Darunter sind häufig Frauen, die ihr ehemaliges Bürgerrecht zurück wollen: Wer vor 1988 heiratete übernahm automatisch das Bürgerrecht des Mannes. Heutzutage bleibt das Bürgerrecht bei der Heirat bei beiden bestehen. Darum lassen sich öfter Ehepartner einbürgern, die durch Heirat nach Rüthi gezogen sind und die Ortsbürgerschaft am neuen Heimatort wollen. In Rüthi tritt man so einer Institution mit Geschichte bei: Die Ortsgemeinde besteht seit 1538.