Balgach 14.12.2022

Grünabfuhr: Die Gartenpflegenden entschädigen

«Gebührenmarken am besten entsorgen», Ausgabe vom 9.12.

Von Peter Kuster
aktualisiert am 16.12.2022

Der Verursacher des Grünabfalls ist nicht wie beim Güsel der Mensch, es ist die Natur selber. Selbst ein öffentliches unbewohntes Grundstück muss – auf Kosten des Steuerzahlers – gepflegt werden, sonst wächst da ein Urwald. Es müsste eigentlich jedem privaten Liegenschaftseigentümer dafür gedankt werden, dass er seinen Garten auf eigene Kosten unterhält und nicht die Steuerzahler dafür aufkommen müssen.

240 Franken für das halbe Laub einer Buche: Und wer kümmert sich um und bezahlt die andere Hälfte, die der Wind zu den Nachbarn geblasen hat? Oder das Laub, das vom nahen Wald, Rebhang oder Nachbargrundstück hergewindet wird? Ein Nachbarstreit ist programmiert, wenn die Gebührenmarken eingeführt werden.

Eine Win-Win-Lösung für alle wäre, auf die Marken zu verzichten, und wie Berneck eine Fixgebühr einzuführen, die den Grundeigentümern mit einer Reduktion der Liegenschaftssteuer wieder vergütet werden könnte. Die betroffenen Rheintaler Gemeinden sind ja nicht die ärmsten.

Peter Kuster, Balgach