Tagblatt Online, 20. Februar 2012 19:40:00
Vier Jahre für Herisauer Messerstecher
HERISAU. Der Messerstich war eine Impulstat: Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat am Montag einen 41-jährigen Herisauer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe und einer stationären Massnahme verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert; der Verteidiger plädierte auf eine bedingte Strafe von 24 Monaten. Alle Parteien waren sich einig: Es handelte sich um einen vorsätzlichen Tötungsversuch.Vier Varianten
Der Mann hatte am 24. Dezember 2010 in Herisau einen ihm unbekannten 27-jährigen Appenzeller nach einem Gerangel mit einem Messerstich am Hals verletzt. Vier Personen waren kurz vor 2 Uhr nach einem durchzechten Abend zugegen, als es zum verhängnisvollen Messerstich kam. Sie lieferten vier völlig verschiedene Versionen des Tathergangs. Alle vier waren sturzbetrunken. Beim geständigen Beschuldigten ergaben sich 2,94 Promille Alkohol; beim Opfer waren es 2,44 Promille plus Kokainkonsum. Ab 2,5 Promillen besteht Lebensgefahr.
Abwärtsspirale
Der Angeschuldigte mit Drogenvergangenheit war nach einem schweren Verkehrsunfall mit Schädelbasisbruch und Hirntrauma alkoholabhängig geworden und hatte ständig Kopfschmerzen. Diese betäubte er erst mit Heroin, dann mit Methadon und später mit Alkohol. Jetzt nimmt er Antabus, ein Entwöhnungsmittel bei Alkoholabhängigkeit. Ein «wilder Junge» in einer Abwärtsspirale, der sich gut zu artikulieren vermag und Gedichte schreibt: «Seit 20 Jahren schreibe ich über Selbstmord», sagte er vor Gericht. Der Informatiker ist seit 2003 arbeitslos; sein Hund ist sein Ein und Alles. Mehrere psychiatrische Behandlungen waren bisher nicht erfolgreich.
Pöbelei und Provokation
In jener Nacht hatte er sich vom Opfer provoziert gefühlt. Nach einem Gerangel stach er seinem Kontrahenten mit einem Klappmesser in den Hals. Er habe gewollt, dass sein Gegner, der sich wild auf die Brust klopfte, «endlich still» sei, sagte er. Zurück blieb eine 15 Zentimeter lange und 5 Zentimeter tiefe Wunde. Weder Halsschlagader, noch Luftröhre, noch Stimmbänder wurden verletzt. Der Vertreter des Opfers forderte 10'000 Franken Genugtuungssumme. Das Gericht entschied auf 3000 Franken: Die Folgen des Stichs - eine Narbe vom Ohr bis zum Schlüsselbein mit Gefühlseinschränkungen - seien nicht gravierend. Ausserdem muss der Täter für rund 30'000 Franken Kosten übernehmen. «Wer jemandem mit einem Messer eine Schnittwunde am Hals zufügt, nimmt in Kauf, dass diese Person stirbt», begründete der Gerichtspräsident das Urteil.
Das Gericht war überzeugt, dass eine «gewisse Provokation» seitens des Opfers der Tat vorausgegangen sei. Die Vorgeschichte des Opfers zeige: Der Mann sei der Polizei bekannt. Im Ausgang sei er stark alkoholisiert oft in Auseinandersetzungen verwickelt. Der Täter entschuldigte sich schriftlich beim Opfer, war kooperativ und einsichtig. Das Gericht ordnete eine stationäre Massnahme zur Behandlung der psychischen Störung an. So lange wird der Strafvollzug aufgeschoben. Hat sie Erfolg, muss er die Strafe nicht absitzen. Bleibt sie erfolglos, muss er die Strafe verbüssen. (sda)
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Kommentar lesen
Zapemo (21. Februar 2012, 07:52)
Hab mein Messer vergessen!!
Anscheinend ist es allgemein üblich mit einem Messer herumzulaufen und sich volllaufen zu lassen.
Beitrag kommentierenWenn jemand mit einem Waffe (dazu gehört auch das Messer) herumläuft, geschieht dies mit der Absicht es bei Bedarf auch einzusetzen und andere Personen zu verletzen. Sich einfach volllaufen zu lassen geschieht auch nicht einfach so.
Aber was soll es, man macht eine Therapie und alles ist wieder in Ordnung. Mann säuft weiter und sticht bei "Bedarf" wieder zu. Wenn das Ofer Glück hat überlebt es und sonst ist es ja nicht sein Problem. Er macht einfach eine weitere Therapie und alles ist wieder gut!!
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