Direkte Links und Access Keys:

Tagblatt Online, 23. Februar 2009 19:09:00

Jurist kritisiert Innerrhoder Nacktwander-Verbot

Nackte Haut in den Bergen gibt zu reden Zoom

Nackte Haut in den Bergen gibt zu reden. (Bild: Bild: Keystone)

APPENZELL/BERN. Der Berner Jurist Daniel Kettinger kommt in einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Schluss, dass das Verbot des Nacktwanderns bundesrechtswidrig ist. Appenzell Innerrhoden hatte Anfang Februar «nacktes Aufhalten in der Öffentlichkeit» verboten.

Das Nacktsein und insbesondere das Entblössen von Geschlechtsteilen sollen nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nur dann strafbar sein, wenn sie einen erkennbaren Bezug zum Sexuellen haben, schreibt Kettinger in seinem Beitrag in der juristischen Fachzeitschrift «Jusletter».

Das Nacktwandern durch kantonales Übertretungsrecht unter Strafe zu stellen, wie es Appenzell Innerrhoden beabsichtige, sei bundesrechtswidrig. Eine strafrechtliche Verurteilung von Nacktwanderern sei somit unzulässig, schreibt Kettinger.

Im vergangenen Herbst tauchten erstmals Nackedeis in Wanderstiefeln und mit Rucksäcken im Alpstein auf. Aufregung und Empörung waren gross.

Anfang Februar handelte der Kanton: Der Grosse Rat verabschiedete ein revidiertes Übertretungsstrafgesetz, in dem Littering, Lärm, grober Unfug und anstössiges Verhalten zu Offizialdelikten werden.

Auch in Appenzell Ausserrhoden soll das Nacktwandern verboten werden. Die SVP kündigte Mitte Februar im Kantonsrat eine entsprechende Motion zu diesem «schamlosen Benehmen» an. (sda)







Leser-Kommentare:
1 Beitrag

Kommentar lesen

puistola (26. Februar 2009, 00:17)
Schlammassel

"... sind Nudisten grundsätzlich selbst dann nicht strafbar, wenn dadurch in der Öffentlichkeit Ärgernis erregt wird."
Das hat die Schaffhauser Regierung fünf Tage nach einer kleinen Anfrage im Grossen Rat geantwortet.
Der Landesfähnrich hingegen hat seine persönlichen Animositäten in ein Gesetzlein gebrünzelt und dieses im ausserordentlichen Eilverfahren durch den Grossen Rat gepaukt, dümmlich getarnt mit Abfallregeln und derlei Unnötigkeiten.
Heute fragte er sich im DRS-Regionaljournal Ostschweiz, ob es vielleicht doch so sein könnte, wie es in Schaffhausen seit 2004 bekannt ist und von Magister Kettiger auf 6 engbedruckten Seiten in Stein gemeisselt wurde.
Mal sehen, wie er aus diesem selbstangerührten Schlammassel wieder rauskommt. Einfach wegwerfen geht ja nicht - dagegen gibt es nun das Litteringgesetz.

Beitrag kommentieren

Kommentar schreiben

Um Beiträge schreiben zu können, müssen Sie eingeloggt sein!

Um Inhalte kommentieren zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos registrieren!

Anzeige:

Anzeige:

Anzeige:

Anzeige:

tagblatt.ch / ipad

iPad und E-Paper

facebook.com / tagblatt

 ...

Anzeige: