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Tagblatt Online, 11. August 2009 01:02:48

«Der Bürger muss Nein sagen dürfen»

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Sieben Gesuchsteller im Kanton St. Gallen können auf eine rasche Einbürgerung hoffen. Vier kommen aus Rheineck (Bild: Bild: Archiv/Hannes Thalmann)

Nach einem Urteil des Bundesgerichts muss der Kanton St. Gallen über vier Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Rheineck und zwei in Oberriet entscheiden («Rheintaler» vom Samstag). Rheintaler Politiker fordern jetzt eine rasche Revision des Bürgerrechtsgesetzes.

susi Miara

rheineck/Oberriet. Dreimal schon wollten sich Benon Pjetri und seine Mutter in Oberriet einbürgern lassen. Dreimal lehnten die Oberrieter Stimmbürger die Einbürgerungsgesuche der Albaner ab. Auch die Stimmbürger von Rheineck haben bereits zweimal Einbürgerungsgesuche ohne rechtmässige Begründung abgewiesen. Noch haben Benon Pjetri und seine Mutter sowie die vier Gesuchsteller aus Rheineck den Hindernislauf nicht hinter sich gebracht.

Doch nach dem Bundesgerichtsentscheid vom letzten Freitag sehen sie langsam ein Licht am Ende des Tunnels. Das Bundesgericht hat entschieden, dass jetzt nicht mehr die Gemeinde, sondern das Departement des Innern über ihre Einbürgerungsgesuche entscheiden muss.

Guter Kompromiss

Der Rheinecker Gemeindepräsident Hans Pfäffli vermutet, dass dass Departement des Innern den Einbürgerungsgesuchen zustimmen wird. Er könne mit diesem Bundesgerichtsentscheid gut leben.

«Die Einbürgerung ist jetzt kein politischer Akt, sondern ein Verwaltungsakt», sagt Pfäffli.

Michael Funke vom Rhy-Corner in Rheineck bezweifelt, dass die Einbürgerungskandidaten, nachdem sie nun eingebürgert werden müssen, glücklich sein werden. Er fragt sich, ob überhaupt eine Abstimmung noch nötig sei. «Ideal wäre, wenn man über die Einbürgerungen direkt in Bern entscheiden würden», sagt Funke ironisch. «Dann müsste man sich wenigstens nicht ärgern. Deutliche Worte findet auch der SVP-Kantonsrat Oskar Gächter.

«Ich findet es tragisch, dass niemand die Verantwortung übernehmen will und die Kompetenzen hin und hergeschoben werden». Der Entscheid sei kein gutes Zeugnis für das Bundesgericht. Es sei nicht korrekt, dass mehrfach getroffene Einbürgerungsentscheide jetzt mit rechtlichen Kniffen umgestossen wurden und so die Mündigkeit der Bürger untergraben werde. «Das ist eines Rechtsstaats unwürdig», betont Gächter. Die Situation für die Regierungsrätin Kathrin Hilber sei zwar jetzt nicht einfach.

Trotzdem empfiehlt ihr Gächter, mit den Einbürgerungen in Rheineck und Oberriet zuzuwarten, bis der Kanton St. Gallen ein neues Bürgerrechtsgesetz hat. «Ansonsten wird sie den Zorn des Volkes auf sich ziehen», sagt Gächter.

Bürgerrechtsgesetz anpassen

Für CVP-Kantonsrat Werner Ritter ist der Bundesgerichtsentscheid die Bestätigung, dass eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes jetzt dringend nötig ist.

Das Problem des jetzigen Verfahrens sei, dass die Bürgerversammlung falsche Entscheide treffen kann, die dann rechtswidrig sind. Das Verfahren funktioniere nur bei einem Ja. Der Bürger müsse jedoch auch Nein sagen dürfen, ohne ein Gesetz zu verletzen. «Das darf es in einer Demokratie nicht geben», betont Ritter. Aus diesem Grund müsse das Bürgerrechtsgesetz so angepasst werden, dass auch negative Bürgerentscheide rechtsgültig sind.

Walter Hess, Gemeindepräsident von Oberriet, wollte sich wegen des laufenden Verfahrens zum Bundesgerichtsentscheid nicht äussern. Ruth Erat, profilierte SP-Politikerin aus Rheineck, findet, dass dieser Entscheid die einzige Möglichkeit für ein faires Verfahren ist. Lange Leidenswege können so doch noch ein gutes Ende finden.





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