Tagblatt Online, 04. September 2010 01:01:20
Grundsätze der Wasserversorgung
Das über 20-jährige Wasserreglement der Wasserversorgung Oberriet wurde überarbeitet. Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum und liegt ab Montag öffentlich auf.
Oberriet. Die Wasserversorgung der Gemeinde Oberriet ist ein öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen ohne eige- ne Rechtspersönlichkeit. Sie erfüllt eine wirtschaftlich und sozial wichtige Aufgabe. Das entsprechende Rechtsverhältnis mit den Abonnenten ist in einem Wasserreglement geregelt.
Dieses Reglement ist bereits über 20 Jahre alt und entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Reglement zu überarbeiten und durch ein komplett neues zu ersetzen.
Festlegung von Grundsätzen
Das neue Reglement legt die Grundsätze der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung sowie deren Finanzierung fest. Im weiteren regelt es das Rechtsverhältnis zwischen der Wasserversorgung und den Kunden im Versorgungsgebiet sowie zwischen der Wasserversorgung und den Eigentümern von Bauten und Anlagen, die nur im Feuerschutz der Wasserversorgung stehen.
Die Wasserversorgung:
| a) | versorgt Kunden im Gemeindegebiet mit Wasser; |
| b) | kann Wasser an Kunden ausserhalb des Gemeindegebietes liefern; |
| c) | plant, erstellt, betreibt, unterhält und erneuert die Wasserversorgungsanlagen; |
| d) | erfüllt weitere Aufgaben, die ihr übertragen oder durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen werden. |
Fakultatives Referendum
Das neue Wasserreglement untersteht einen Monat, von Montag, 6. September, bis Dienstag, 5. Oktober, dem fakultativen Referendum. Details dazu im Inserat in dieser Ausgabe. (gk)
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