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Tagblatt Online, 23. Februar 2012 07:18:00

Lauter, aber schneller weg

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Airport-CEO Armin Unternährer: «Konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Situation für Airport-Anrainer nehme ich gerne entgegen.» (Bild: Rudolf Hirtl)

ALTENRHEIN. Flughafengegner kritisieren insbesondere eine steigende Lärmentwicklung in Altenrhein. Airport-CEO Armin Unternährer widerspricht den «haltlosen Vorwürfen» vehement. Zu konstruktiven Gesprächen am runden Tisch zeigt er sich bereit.

RUDOLF HIRTL

Den Austausch des People's-Embraer-Jets durch ein leiseres Flugzeug, die Reduzierung von Standläufen und die Einschränkung von Ausnahmebewilligungen auf ein Mindestmass – militante und gemässigter eingestellte Anrainer des Airports St. Gallen-Altenrhein haben deutliche Forderungen an die Airport-Führung gestellt (Tagblatt vom 10. Februar). Airport-CEO Armin Unternährer räumt auf Anfrage zwar ein, dass der Betrieb eines Flughafens Lärm verursache, doch von markant steigenden Lärmimmissionen könne keine Rede sein. Im Gegenteil, es seien Anfang der 70er-Jahre noch 60 000 Bewegungen mit viel lauteren Flugzeugen in Altenrhein gezählt worden. Seit 2003 hätten sich die Flugbewegungen bei knapp über 30 000 pro Jahr eingependelt – deutlich unter der heute erlaubten Grenze von 36 500.

Zankapfel People's-Jet

Gegner sind allerdings der Meinung, dass der seit März vergangenen Jahres fliegende Embraer-Jet der People's Viennaline «empfindlich lauter» sei als etwa die Dash-8-400-Propellermaschinen der Austrian Airlines. Laut Unternährer ist auch dieser Vorwurf unberechtigt. Die neutrale Messung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) habe gezeigt, dass beide Flugzeugtypen bei der Landung identisch seien, beim Start der Embraer aber «minim lauter» sei. Weil der Embraer-Jet aber viel schneller steige und sich so rascher aus dem hörbaren Bereich entferne, werde dieser Unterschied wieder wettgemacht. Mitglieder der Aktion gegen Fluglärm (AgF) kritisieren ausserdem, dass am Airport Standläufe auf dem ganzen Areal und auch ausserhalb der geregelten Zeiten durchgeführt werden. Eine Aussage, die der Airport-Direktor ebenfalls nicht gelten lässt. «Wenn ein Jet mit laufenden Motoren auf der Rollbahn steht und letzte Checks vor dem Abflug macht, ist dies noch noch lange kein Standlauf. Echte Standläufe, die etwa nach Revisionen an Triebwerken nötig werden, sind nur zu festgelegten Zeiten und in einem markierten Bereich erlaubt», betont Unternährer. Seit November 2011 seien Standläufe zudem vom Airport auf die Zeit von Montag bis Freitag beschränkt worden, am Wochenende seien sie gänzlich untersagt.

Weniger Flüge über Mittag

Dennoch hat das Thema auch beim Bazl Gehör gefunden, das die Situation für Anrainer als unbefriedigend erachtet. Der Airport hat noch bis 18. März Zeit, dem Bazl Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Der Bau einer Halle für Standläufe komme nicht in Frage, da die Kosten dafür exorbitant wären; bauliche Massnahmen für eine Lärmminderung strebe der Airport hingegen an.

Flugzeuglärm ist ein Reizthema; dies zeigt sich auch in der Behauptung von Anrainern, die Airport-Leitung verteile Ausnahmebewilligungen gar zu grosszügig. «Unter meinem Vorgänger wurden im Durchschnitt pro Monat 35 Ausnahmebewilligungen erteilt, nun liegen wir bei 24 pro Monat», kontert der Airport-CEO auch «diese haltlosen Vorwürfe» und verweist auf ein Schreiben des Bazl, das seine Aussage unterstreicht: «Es sind keine Unregelmässigkeiten bei der Vergabe von Ausnahmebewilligungen festgestellt worden.»

Müssen Ausnahmebewilligungen über Mittag erteilt werden, hat dies laut Unternährer in der Regel mit den Slots zu tun, welche die am Bodensee startenden Maschinen vom Zielflughafen erhielten. Um Ausnahmebewilligungen aber weiter einzuschränken, seien diese neu gebührenpflichtig; pro halbe Stunde Übertretung seien 450 Franken zu bezahlen.

Airshow kommt nicht in Frage

Als «äusserst mühsam» bezeichnet Unternährer den Umstand, dass die AgF immer den Eindruck erwecke, die Airport-Führung würde sich über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen. «Wir sind uns bewusst, dass der Airport nicht nur Freude bereitet. Das Korsett, das uns durch das Luftfahrtgesetz, das Lärmschutzgesetz, den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt und durch das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigte Betriebsreglement verpasst wird, ist aber extrem eng. Wir machen also nichts, was verboten wäre.» Dass er das Thema Lärmimmission nicht auf die leichte Schulter nehme, zeige auch der Umstand, dass er aus Rücksicht auf die Bevölkerung keine Flugshow in Altenrhein dulde. Eine von seinem Vorgänger dafür bereits erteilte Bewilligung habe er daher widerrufen.





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