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Tagblatt Online, 23. Februar 2012 01:06:00

Gericht gibt Kugl-Kläger recht

Kugl St.Gallen Zoom

Das Kugl auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal: Am Wochenende zieht der Club Hunderte von Jungen aus der ganzen Region an. (Bild: Archivbild: Urs Bucher)

Der Krach ums Kugl geht weiter: Das kantonale Verwaltungsgericht hat dem Nachbarn des Lokals im laufenden Verfahren recht gegeben. Die Betreiber des Clubs sind «schockiert», der Kläger schweigt.

MALOLO KESSLER

Damit haben sie nicht gerechnet. «Wenn jetzt alles mit rechten Dingen zugeht, müsste Alex Keller beim Verwaltungsgericht abblitzen», hatte Kugl-Chef Daniel Weder noch im vergangenen November über den laufenden Rechtsstreit mit dem Nachbarn des Lokals gesagt. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, wie das Kugl in einer Mitteilung schreibt. Und zwar zugunsten des Nachbarn.

Windfang und Öffnungszeiten

Der Streit dreht sich um ein Baugesuch, das die Betreiber des Clubs vor gut einem Jahr eingereicht haben. Dies als Konsequenz aus einem vorherigen Rechtsstreit mit dem Nachbarn – und als Grundlage für das Weiterexistieren des Lokals. Die Kugl-Betreiber beantragen den Bau eines Windfangs vor dem Eingang sowie unbeschränkte Öffnungszeiten an zwei Tagen pro Woche im Winter und an einem Tag im Sommer.

Die Stadt hat das Baugesuch im Juni bewilligt. Daraufhin legte der Nachbar gegen die Bewilligung Rekurs ein. Somit musste der Kanton entscheiden: Er trat, wie im Herbst bekannt wurde, nicht auf den Rekurs ein. Der Grund: Der Kugl-Kläger hatte, weil der Kanton neuer Vermieter des Lokals ist, eine Sistierung – eine Stilllegung – des gesamten Verfahrens gefordert. Der Kanton aber hatte eine Begründung für den Rekurs erwartet. Nach dem Nichteintretensentscheid des Kantons zog der Nachbar vor Verwaltungsgericht weiter. Dieses begründet das Urteil, das jetzt gefällt wurde, damit, dass der Kanton dem Kläger eine weitere Frist zur Rekursbegründung hätte gewähren sollen.

Zurück zum Kanton

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts bedeutet, dass der Fall zurück an den Kanton geht. Dieser muss jetzt auf den Rekurs des Nachbarn eintreten, diesen also beurteilen. Somit zieht sich der Krach ums Kugl weiter in die Länge. Windfang und Freinächte rücken in weite Ferne, das Lokal muss weiter um seine Existenz zittern.

«Urteil ist schockierend»

Für die Kugl-Betreiber ist der Entscheid denn auch ein herber Rückschlag. «Das Urteil ist schockierend», schreiben sie in der Mitteilung. «Damit scheint die Möglichkeit eröffnet worden zu sein, ein Verfahren fast nach Belieben zu verzögern.» Weiter wollten die Kugl-Betreiber gestern keine Stellung nehmen: Man werde das Urteil jetzt «gründlich analysieren» und dann über das weitere Vorgehen informieren. Eine Möglichkeit, die das Kugl hat, ist nun, beim Bundesgericht Beschwerde einzulegen.

Vom Anwalt des Nachbarn und dem Nachbarn selbst war gestern zum Urteil keine Stellungnahme erhältlich.





Leser-Kommentare:
1 Beitrag

Kommentar lesen

goigoi55 (23. Februar 2012, 14:35)
erbärmlich

Einige haben anscheinend mehr Rechte als andere. Und dann noch zu feige um Stellung zu nehmen.
Diese Person sollte sich ein anderes Hobby zulegen.

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