St. Margrethen 05.12.2023

Gemeinderat sagt Nein: Petition «Zweite Fahrspur Neudorfstrasse» abgewiesen

Der Gemeinderat erkennt gemäss aktueller Lagebeurteilung keine Verkehrsprobleme an der Neudorfstrasse. Er ortet somit auch keinen Anpassungsbedarf - eine Niederlage für Initiant Stephan Gois.

Von gk/red
aktualisiert am 05.12.2023

Ende Oktober 2023 wurde der Gemeinde eine Petition zur Neudorfstrasse eingereicht. Die Petition zählt 237 Unterstützerinnen und Unterstützer, davon 150 Personen aus St. Margrethen. Die Petition fordert, dass die zweite Spur der Neudorfstrasse in Richtung Dorf wieder vollumfänglich geöffnet und der Multifunktionssteifen aufgehoben wird. Begründet wird die Forderung mit vermehrten Stauereignissen.

Stau ist nicht die Regel

Der Petitionär (Stephan Gois, Anm. der Redaktion) stützt seine Forderungen auf zwei Stauereignisse am 20. Dezember 2022 und am 6. April 2023. Die vom Petitionär dokumentierten Verkehrsverhältnisse vor Weihnachten und an Ostern entsprechen nicht dem Regelfall, denn in diesen Zeiten ist stets ein erhöhter Freizeit- und Einkaufsverkehr über den Grenzübergang St. Margrethen zu verzeichnen.

Lanciert wurde die Petition zudem während der Sperrung der Fahrbahn der Hauptstrasse vom Baumgartenkreisel in Richtung Ortszentrum mit Umleitungsverkehr über die Neudorfstrasse.

Keine Spitzenkapazitäten

Das kantonale Tiefbaumt, das für diese Kantonsstrasse zuständig ist, und die Zollbehörden teilen die Ansicht der Gemeinde, dass auf der Neudorfstrasse keine regelmässigen Stauerscheinungen auftreten. In der Verkehrsplanung wird die Strasseninfrastruktur auf den üblichen Verkehrsbelastungsfall dimensioniert.

Einzelne Verkehrs-überlastungssituationen werden dabei in Kauf genommen, da es weder wirtschaftlich noch nachhaltig wäre, die Strasseninfrastruktur auf Spitzenereignisse wie Weihnachts- oder Osterverkehr auszurichten.

Verkehrssicherheit im Fokus

Mit der Ansiedlung der Stadler Rheintal AG musste auch eine sichere Erschliessung des Verwaltungsgebäudes an der Neudorfstrasse mit einer konfliktfreien Zu- und Wegfahrt in beide Richtungen gewährleistet werden. Die kantonalen Verkehrsfachleute beurteilten insbesondere das Linksabbiegen in Richtung Grenzübergang über zwei Fahrspuren als gefährlich. Mit dem Mittelfunktionsstreifen und den zusätzlichen Einbauten wurde ein sicheres Ein- und Ausfahren ermöglicht.

Ein Rückbau dieser Massnahmen ist deshalb nicht angezeigt, zumal der Grenzverkehr in St. Margrethen gegenüber früheren Zeiten deutlich abgenommen hat.