28.06.2019

30er-Zone: Gemeinde verliert

Klaus Burkhardt geniesst einen grossen Erfolg. Der Mann, der am Tempo-30-Projekt im Schulquartier viel auszusetzen hat, bekam vor Verwaltungsgericht recht. Die Gemeinde muss sozusagen zurück auf Feld 1.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Gert BrudererDas Verwaltungsgericht hat den Entscheid der Gemeinde sowie des Kantons aufgehoben und die Angelegenheit an die Gemeinde Au-Heerbrugg zurückgewiesen – «zu korrekter Verfahrensabwicklung», wie das Gericht schreibt. Auch das Polizeikommando muss nochmals über die Bücher.Weil die Gemeinde unterlegen ist, hätte sie im Grunde die amtlichen Kosten der Rekurs- und Beschwerdeverfahren zu bezahlen, doch die gut 9000 Franken werden ihr erlassen. Hingegen muss sie Klaus Burkhardt mit über 8000 Franken entschädigen.Gemeinde hätte auf Burkhardt eingehen müssenAnders als in vielen Auer Wohnquartieren fehlt ausgerechnet bei den Heerbrugger Schulen nach wie vor die langersehnte Tempo-30-Zone. Klaus Burkhardt lebt an der Tödistrasse und hält Parkfelder auf der breiten Strasse vor seinem Haus für wenig sinnvoll. Heute kann hier jeder das Auto beliebig abstellen. Auch andere vorgesehene Massnahmen im weitläufigen Planungsgebiet stören den Rentner. Es handelt sich aus seiner Sicht um unverhältnismässige Veränderungen. Massnahmen, die nach Burkhardts Meinung teils nicht der Sicherheit dienten, sondern vielmehr die Gefahr erhöhten.Auch andere Gegner des Tempo-30-Projekts in der vorliegenden Form hatten sich gegen bauliche Hindernisse ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht äussert sich nicht zum Projekt selbst und beurteilt nicht Ausgestaltung der Tempo-30-Zone. Es findet aber, dass die Gemeinde auf Burkhardts Einwände hätte eingehen müssen. Indem sie «dies unterliess, beging sie eine formelle Rechtsverweigerung». Im Zusammenhang mit einer zweiten, ebenfalls gutgeheissenen Beschwerde schreibt das Verwaltungsgericht, die Gemeinde hätte den Rekurs dem Polizeikommando weiterleiten müssen.Kanton hatte die Gemeinde gestütztDie ganze Sache ist recht kompliziert. Die baulichen Massnahmen einerseits sowie die Signalisationen andererseits waren nämlich nicht Gegenstand eines einzigen Verfahrens, sondern beschäftigten je separat. Verengungen und andere Hindernisse baut die Gemeinde, hingegen ist für Verkehrsanordnungen die Kantonspolizei zuständig.An der Bürgerversammlung des letzten Jahres stand die Gemeinde vorerst als Siegerin da. Präsident Christian Sepin konnte verkünden, das Baudepartement des Kantons habe die Einsprachen abgewiesen. Doch Klaus Burkhardt gab nicht auf – und sieht sich jetzt vom Verwaltungsgericht zumindest insofern bestätigt, als dieses der Gemeinde für die Durchführung des Verfahrens ein ungenügendes Zeugnis ausstellt.Nicht alle Infos waren gleichzeitig verfügbarIn einem Punkt hatten Klaus Burkhardt und ein Mitstreiter schon vor gut einem Jahr vom Kanton recht bekommen. Die als unzulänglich beanstandete Koordination war tatsächlich ungenügend. Die Anwohner hatten nicht von Anfang an alle massgeblichen Informationen auf dem Tisch gehabt, waren also nicht gleichzeitig über die zu erwartenden Verkehrsanordnungen und die mit ihnen zusammenhängenden baulichen Massnahmen ins Bild gesetzt worden.Mitten im Verfahren änderte das Verwaltungsgericht in einem anderen, ähnlichen Rechtsstreit die bis dahin gängige Praxis: Das Gericht entschied, dass bei der Vorlage von Verkehrsanordnungen und mit ihnen zusammenhängenden baulichen Massnahmen die Pflicht zur Koordination bestehe. Das entsprach exakt dem, was auch die Heerbrugger Rekurrenten für ihr Verfahren gefordert hatten.In seinem Urteil zur Heerbrugger Tempo-30-Zone urteilt das Verwaltungsgericht, es sei nötig, dass «die gesamte Angelegenheit koordiniert überprüft werden kann», also das Strassenbauprojekt und die Verkehrsanordnungen bzw. Parkfeldmarkierungen gemäss Massnahmenplan. Damit soll ein einheitlicher Rechtsmittelweg verbunden sein. Die inhaltliche und verfahrensmässige Koordination soll laut Gericht durch die Gemeinde erfolgen.Eine allfällige Projektänderung müsste gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Verfügungen des Polizeikommandos öffentlich aufgelegt werden.Gemeinde strebt eine Einigung anIm Moment sei man in engem Kontakt mit Klaus Burkhardt, teilt Gemeindeschreiber Marcel Fürer mit. Die Gemeinde strebe eine Einigung mit ihm an. Kommt diese zustande, könnte die Gemeinde die Tempo-30-Zone einrichten. Andernfalls hätte die Gemeinde das Urteil des Verwaltungsgerichts zu befolgen und das Verfahren neu aufzurollen.Anfang Juni hat bereits eine Aussprache stattgefunden. Rund 15 Stellen kamen zur Sprache. Zum Beispiel hält Klaus Burkhardt die Kreuzung Brändli-/Gmündstrasse beim Schulhaus Blattacker nach der Sanierung für gefährlicher als vorher. Ginge es nach ihm, gäbe es hier ein Stopp-Signal und einen Spiegel. Für den Hirschenweg, der von der Kanti zur Staatsstrasse führt, wünscht Burkhardt statt eines Eingangstores ein einfaches Tempo-30-­Signal von der Hauptstrasse her. Und an der Brändlistrasse beim Spielplatz, um ein drittes Beispiel zu nennen, solle der Fussgängerstreifen weiterhin bestehen.Wenn es darum geht, im Hinblick auf allfällige Änderungen eine Abstimmung mit Fachleuten und Kantonspolizei vorzunehmen, erwartet Klaus Burkhardt, dass alle Aussagen und Entscheide mit den entsprechenden Verordnungen und Gesetzesartikeln belegt werden. Aussagen wie «Geht nicht» oder «Nicht erlaubt» gedenkt er nicht zu akzeptieren.