Abfallreglement vor 4 Stunden

Ab 2026: In Widnau wird die Grünabfuhr nach Grundgebühr finanziert – was das bedeutet

Widnau plant die Einführung einer gestaffelten Grundgebühr für die Grünabfuhr ab 2026. Die neue Regelung steht bis 22. Juli unter dem Vorbehalt eines Referendums.

Von gk
aktualisiert vor 1 Stunde

An der Bürgerversammlung vom 31. März beauftragten die Stimmberechtigten den Gemeinderat, das Abfallreglement vom 5. November 2022 mit dem I. Nachtrag so zu ergänzen, dass die Kosten der Grünabfuhr mit einer abgestuften Grundgebühr finanziert werden.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung haben die eidgenössische Preisüberwachung wie auch das kantonale Amt für Umwelt beantragt, die bisherige Finanzierung mit der Mengengebühr beizubehalten, weil diese dem Verursacherprinzip besser Rechnung trage. Mit Verweis auf den Auftrag der Bürgerversammlung und den vom Bundesgericht anerkannten Gestaltungsspielraum der Gemeinde bei der Gebührengestaltung hat der Gemeinderat am 10. Juni den 
I. Nachtrag zum Abfallreglement der politischen Gemeinde genehmigt. Präzisiert hat er den Nachtrag geringfügig insofern, als dass Gewässer- und Strassengrundstücke von der Gebühr befreit sind.

Nachtrag untersteht fakultativem Referendum

Die neue Finanzierung der Grünabfuhr in der Politischen Gemeinde Widnau kann voraussichtlich auf 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Der Gemeinderat sieht ab dann folgende 
gestaffelte Gebühren für Liegenschaften im Siedlungsgebiet und für nichtlandwirtschaftlich genutzte Liegenschaften ausserhalb der Bauzone vor:

  •  Grundstücke über 100 m2 bis 500 m2: Fr. 35
  •  Grundstücke über 500 m2 bis 1500 m2: Fr. 55
  •  Grundstücke über 1500 m2: 
Fr. 75

Der I. Nachtrag zum Abfallreglement der Politischen Gemeinde Widnau untersteht noch bis 22. Juli dem fakultativen Referendum. Während dieser Zeit können 592 in Widnau Stimmberechtigte die Volksabstimmung verlangen.

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebsite www.widnau.ch oder der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch eingesehen werden. Dort sind auch weitere Informationen (wie Stellungnahme Preisüberwachung) aufgeschaltet

 

 

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