Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin auf Stufe 4 und wird damit als gross eingestuft, wie der Kanton Appenzell Ausserrhoden mitteilt. Vereinzelte Niederschläge der vergangenen Tage hätten nicht ausgereicht, um die Situation nachhaltig zu entschärfen.
Eine Verbesserung sei erst nach einer mehrtägigen und intensiven Regenperiode zu erwarten. Eine solche sei derzeit nicht in Sicht.
Verbot gilt im ganzen Kantonsgebiet
Das bisherige Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb auf das gesamte Kantonsgebiet ausgeweitet. Ab Mittwochmittag ist das Entfachen von Feuer im Freien überall verboten.
Nicht mehr erlaubt ist auch das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer im Siedlungsgebiet. Ebenfalls untersagt sind Feuerwerke jeglicher Art, darunter Raketen, Vulkane und Böller, sowie Höhenfeuer, Himmelslaternen und Laternen mit Kerzen.
Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt
Gas- und Elektrogrills dürfen im Siedlungsgebiet weiterhin benutzt werden. Sie müssen jedoch mit der notwendigen Vorsicht betrieben werden und dürfen keine Brandgefahr verursachen.
Der Kanton weist darauf hin, dass unter den aktuellen Bedingungen bereits ein kleiner Funke einen Flur- oder Waldbrand auslösen kann.
Verbot gilt bis auf Widerruf
Das absolute Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Wer einen Brand oder andere Schäden verursacht, kann zudem haftbar gemacht werden.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Massnahmen veröffentlicht der Kanton unter www.ar.ch/waldbrandgefahr.
Absolutes Feuerverbot in Appenzell Ausserrhoden