Der Geschädigte nahm nicht persönlich an der Verhandlung teil, sondern liess sich von einer Anwältin vertreten. Diese verlas zu Beginn eine schriftliche Stellungnahme. Darin schilderte der 42-Jährige, wie sehr die Tat sein Leben verändert habe. Er habe dadurch das Vertrauen in das Gute im Menschen verloren und leide seither unter Flashbacks und Albträumen. Während seines Spitalaufenthalts habe er sogar Suizidgedanken gehabt. Gemäss der ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Acht Jahre Haft und Landesverweis für schwerwiegende Messerattacke