08.03.2018

Adieu, Bünzlitum!

Meinung

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Wann ist ein 22-Jähriger in einem Dorf integriert? Was muss er wie gut kennen, damit er das Dorf gut genug kennt? Oder ist die Frage falsch gestellt?Kann es ein Kriterium für Integration sein, ob jemandem beispielsweise bestimmte Gebäude- und Strassennamen geläufig sind? Ist ein junger Erwachsener nicht automatisch integriert, wenn er in einem Dorf aufwuchs, hier zur Schule ging, nie irgendwelche Probleme bereitete, alle ihm ein freundliches Wesen bescheinigen, er einen guten Job macht und obendrein ehrgeizig ist? Muss er da unbedingt, um ein beliebiges weiteres Beispiel zu nennen, das Museum kennen?Dem Montlinger Einbürgerungsrat sind beste Referenzen und ein Leben in der Gemeinde seit der Geburt im Spital Altstätten zu wenig. Der Einbürgerungsrat hat das Gesuch des 22-jährigen Mergim Ahmeti abgelehnt – nach einem Gespräch, das gemäss Protokoll 35 Minuten dauerte.Im Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht sind die Bedingungen nachzulesen, die jemand erfüllen muss, um eingebürgert zu werden. Dazu gehört, dass jemand «soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, in Nachbarschaft, Gemeinde, Ortsteil, Quartier, Kirche oder anderen Institutionen pflegt». Mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen gilt jemand als «insbesondere vertraut», wenn er «am öffentlichen Geschehen interessiert ist, darüber Bescheid weiss und sich daran beteiligt». Es muss aber niemand ein Superman sein.Ein junger Mensch kann seinen Alltag auf sehr unterschiedliche Weise verbringen. Vielleicht ist er als Arbeiter bei einer einheimischen Firma tätig, trinkt er abends in einer der Dorfbeizen sein Feierabendbier und sieht er sich am Wochenende auf dem Fussballplatz ein Spiel der einheimischen Mannschaft an. Tipptopp! Es ist seine Sache, wie er sein Leben gestaltet, er lebt in der Schweiz. Wohl niemand käme auf die Idee, diesem jungen Menschen mangelnde Integration vorzuwerfen.Ein anderer fasst vielleicht (wie Mergim Ahmeti) eine Karriere ins Auge, verlässt nach sieben Jahren im Fussballclub den Verein aus Zeitgründen, bildet sich weiter, legt auf ein gesundes Leben Wert, treibt Sport und zieht die sozialen Kontakte in privatem Rahmen vor. Tipptopp! Es ist seine Sache, wie er sein Leben gestaltet, er lebt in der Schweiz. Auch in diesem Fall käme wohl niemand auf die Idee, diesem jungen Menschen – sagen wir, einem Schweizer – mangelnde Integration zu unterstellen.Sicher viele Eltern mit erwachsenen Kindern wissen, was diese als junge (z. B. 22-jährige) Erwachsene beschäftigt. Job, Ausbildung, Hobby, nicht unbedingt harte Fakten zum Wohnort. Der eine spielt daheim Klavier, der andere im Musikverein Trompete, jemand joggt vielleicht regelmässig aufs Montlingerbergli oder auf den Stoss, jemand anderer ist Mitglied im Turnverein, ein Fünfter zieht es vielleicht vor, daheim zu lesen.Eigene Vorlieben sind Gott sei Dank nicht zu beanstanden. (Sofern nicht jemand durch auffällig seltsames Verhalten begründeten Anlass zur Sorge gibt.) Jeder, der sein Leben voll im Griff hat, der sich nichts zuschulden kommen lässt, der selbstverantwortlich und rücksichtsvoll handelt, ist durch seine Tugendhaftigkeit in die Gesellschaft integriert. Denn er verbringt sein Leben so, wie die Gesellschaft es erwartet, mit überdies allen Freiheiten eines freien Menschen in einer freien Gesellschaft.Wächst ein Ausländer in einem Dorf auf, spricht er ausgezeichnet Deutsch, ist er strebsam und unbescholten in jeder Beziehung und hegt er als 22-Jähriger den Wunsch, Schweizer zu werden, hat der prüfende Einbürgerungsrat zwei Möglichkeiten. Er kann all die Leistungen, das Wohlverhalten und den Bildungsdrang des betreffenden Menschen anerkennen und all dies als unmissverständliches Zeichen tadelloser Integration werten. Oder der Einbürgerungsrat legt den Begriff der Integration sehr eng aus und richtet sich nach einem Massstab, der so streng ist, dass vielleicht sogar der Durchschnittsschweizer Mühe hätte, ihm zu entsprechen.Die zweite Möglichkeit lässt eine fragwürdige Verhinderungsstrategie vermuten, die offenbar in Ermangelung handfester Argumente gewählt wurde und beste Chancen hat, in einem Rekursverfahren als untauglich zurückgewiesen zu werden.Adieu, Bünzlitum!Gert Bruderer