07.10.2019

«An die Bewohner des Hauses ...»

Fredy Zünd ärgert sich über teiladressierte, unerwünschte Werbung im Briefkasten.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Teiladressiert heisst: Der Name des Empfängers fehlt zwar. Trotzdem erhielt Fredy Zünd den Ikea-Katalog, weil seine Umhüllung so beschriftet war: «An die Bewohner des Hauses Stossstrasse 15, 9450 Altstätten.»Auch Wahlwerbung findet so zu den Leuten. Von der FDP-Kandidatin Karin Weigelt war jüngst genauso adressierte Post im Briefkasten vorzufinden: «An die Bewohner des Hauses Rietstrasse 13, 9450 Lüchingen.»Die Sache isteigentlich klarFredy Zünd befürchtet schon «Tonnen von Müll», weil so der Kleber «Keine Werbung» missachtet werde, und meint, der «Kassensturz» sollte sich der neuen Werbemethode mal annehmen.Letztes Jahr ist das bereits geschehen. Im K-Tipp 05/2018 war zu lesen: «Wegen der Stopp-Kleber auf den Briefkästen suchen Firmen neue Wege, um Werbung an die Leute zu bringen – zum Beispiel mit teiladressierten Briefen.»Das Fachmagazin «Werbewoche» berichtete im Februar dieses Jahres: Jeder Adressat von Werbung «hat von Gesetzes wegen die Möglichkeit, zu verhindern, dass ihm kommerzielle Kommunikation zugesandt wird». Folgendes biete sich an: ein Stopp-Werbung-Kleber, der Eintrag in die sogenannte Robinsonliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes SDV (d. h. keine Weitergabe der Adresse) oder eine individuelle Mitteilung. Das Recht, von unerwünschter Werbung verschont zu bleiben, würde ausgehebelt, wäre der Stopp-Werbung-Kleber für eine teiladres-sierte Sendung ungültig, hiess es in dem «Werbewoche»-Beitrag weiter.Zusteller sind zwar angewiesen, solche Sendungen nicht einzuwerfen, wenn auf dem Briefkasten der Kleber «Stopp – Bitte keine Werbung» angebracht ist. Doch obschon die Sache klar ist und auch teiladressierte Werbung nicht eingeworfen werden darf, gelangt sie häufig eben doch ans Ziel.Post: Zustellung wäre ein VersehenDie Post versichert auf Anfrage, sie stelle derartige Werbung nicht zu, falls ein Stopp-Werbung-Kleber vorhanden sei. Falls doch, handle es sich um ein Versehen. Der Post sei «die Berücksichtigung der Kundenwünsche wichtig», wird versichert.Die beiden eingangs erwähnten konkreten Beispiele – der Ikea-Katalog und die Wahlwerbung – wurden durch Quickmail zugestellt. Der erste teiladressierte Versand durch dieses Unternehmen erfolgte vor genau einem Jahr.Seither hat Quickmail für neun Absender derartige Aufträge ausgeführt, wie es auf Anfrage heisst.Von der Möglichkeit, sich über Quickmails «komfortables Internet-Formular für den Empfang von teiladressierten Sendungen sperren zu lassen», machten nur etwa 0,1 Prozent Gebrauch, das ist ungefähr jeder tausendste Empfänger. Quickmail versichert, teiladressierte Sendungen würden wie adressierte behandelt. Das heisst: Haushalte, die sich in die Robinsonliste eingetragen haben, würden keine teiladressierte Sendungen erhalten.Wer den Eintrag in die Robinsonliste wünscht, muss bloss bei Google dieses Wort eingeben – und findet die Liste für den Eintrag zuoberst. Quickmail bietet zudem zwei alternative Möglichkeiten an, mit denen sich eine Sperrung für die Zusendung teiladressierter Sendungen bewirken lässt.Einerseits kann eine solche Sperrung bei Quickmail telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 356 356 vorgenommen werden, zweitens ist dies im Internet unter www.quickmail-ag.ch/info möglich.