Kanton St. Gallen 08.12.2025

Anmeldepflicht bei geführten Wanderungen: Frischer Wind beim Wandern ab dem nächsten Jahr

Die St.Galler Wanderwege bieten übers ganze Jahr öffentliche, geführte Wanderungen an. Ab dem 1.Januar 2026 gilt eine generelle Anmeldepflicht für sämtliche Wanderungen. 

Von pd
aktualisiert am 09.12.2025

Die St.Galler Wanderwege bieten übers Jahr verteilt Ganztages- und Halbtageswanderungen an. Diese werden durch ausgewiesene Wanderleiterinnen und Wanderleiter geführt. Bis anhin war es möglich, sich spontan für eine Wanderung anzumelden. Ab dem neuen Jahr gilt für sämtliche Wanderungen eine Anmeldepflicht. Dies ermöglicht eine angepasste Gruppengrösse, zudem kann die Wanderleiterin oder der Wanderleiter eine Teilnehmerliste erstellen, was aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist. Diese Massnahmen entsprechen gemäss den St.Galler Wanderwegen den Vorgaben der Richtlinien der Dachorganisation Schweizer Wanderwege.

Eine Anmeldung ist einen Monat vor der Wanderung möglich  – ausschliesslich digital bei den St.Galler Wanderwegen und nicht mehr bei der Wanderleitung. Entweder man nutzt den QR-Code im neuen Wanderprogramm oder den Link auf der Website (www.sg-wanderwege.ch). Nur mit einer Anmeldung ist gewährleistet, dass man für eine Wanderung berücksichtigt und registriert wird. 

Weiter ist es nötig, dass eine Notfallkarte mitgeführt wird. Diese soll im Rucksack für die Wanderleitung leicht auffindbar hinterlegt sein. In einem Notfall kann so die Wanderleiterin oder der Wanderleiter die notwendigen Schritte einleiten. Die geführten Wanderungen der St.Galler Wanderwege werden wie bis anhin in regionalen Medien sowie auf der Website veröffentlicht.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.