"Die sporadischen Niederschläge seit dem 1. August sowie die hohe Luftfeuchtigkeit, die zu einem starken Morgentau führt, haben die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das allgemeine Feuerverbot gelockert werden kann", schreibt die Ausserrhoder Kantonskanzlei.Der Vorsteher des Departements Inneres und Sicherheit habe deshalb die Verfügung vom 30. Juli 2018 betreffend dem generellen Verbot zum Entfachen von Feuern auf dem ganzen Kantonsgebiet gelockert.Im Siedlungsgebiet und in unmittelbarer Nähe von bewohnten Gebäuden ist das Grillieren mit Holzkohle- und Gartengrills laut der Medienmitteilung wieder gestattet, sofern die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden.Im Wald herrsche aber immer noch eine erhebliche Waldbrandgefahr, damit sei das Feuern im Wald und in Waldesnähe, gestützt auf das Waldgesetz, weiterhin verboten. Bereits das Entfachen von kleinen Feuern – auch an bewilligten Grillstellen im Wald und im Bereich des Waldrandes – ist laut Kantonskanzlei untersagt.
Ausserrhoden lockert Feuerverbot