Balgach | Staad vor 1 Stunde

Ausweisentzug und mehrstündiges Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer

Zwischen Samstagmorgen und Sonntagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen diverse Verkehrsteilnehmer angehalten, die alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs waren – zwei von ihnen in Balgach bzw. Staad.

Von kpsg, red
aktualisiert vor 1 Stunde

Bei einer Verkehrskontrolle um 23.30 Uhr in Balgach wurde ein 44-jähriger Autofahrer angehalten und kontrolliert. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0,69 mg/l. Der Mann musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

In Staad stellte die Polizeipatrouille um 6.30 Uhr bei einem 41-jährigen Fahrer Atemalkoholgeruch fest. Der durchgeführte Alkoholtest zeigte einen zu hohen Wert an. Dem Mann wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.

Weitere Alkoholfahrten im Kanton St. Gallen

Am Samstagmorgen um 6.50 Uhr fuhr ein 29-jähriger Mann mit einem Lieferwagen auf der Autobahn A1 Richtung St. Gallen. Bei einer Kontrolle auf dem Rastplatz Thurau zeigte sich, dass der Mann alkoholisiert war. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0,51 mg/l. In Ebnat-Kappel wurde um 21.50 Uhr eine 60-jährige Frau angehalten. Dabei stufte die Polizeipatrouille die Frau als fahrunfähig ein und ordnete die Abnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde ihr ebenso auf der Stelle abgenommen wie einem 34-jährigen Mann, der um 22.20 Uhr in Wil an einem bereits geschlossenen Tankstellenshop laut an die Türen klopfte und angab, mit seinem Auto zur Tankstelle gefahren zu sein.

Um 03.10 Uhr wurde in St. Gallen ein 34-jähriger Mann auf seinem E-Scooter kontrolliert. Dabei wurden beim Mann Betäubungsmittel sichergestellt. Zudem stufte ihn die Patrouille als fahrunfähig ein und ordnete die Abnahme einer Blut- und Urinprobe an. In Jona wurde um 5.15 Uhr ein 38-jähriger Mann auf seinem Elektrofahrrad angehalten. Es stellte sich heraus, dass er mit einem Führerausweisentzug belegt ist. Zudem stufte ihn die Polizeipatrouille als fahrunfähig ein und ordnete die Abnahme einer Blut- und Urinprobe an.

Alle fahrunfähig oder alkoholisiert angehaltenen Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

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