Eigentlich wäre es bald so weit gewesen: Die neue Rahmennutzungsplanung der Gemeinde Widnau hätte ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen. Beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement waren bis zum Ablauf der Frist am 2. September keine Rekurse eingegangen – so schien es zumindest. Die Gemeinde legte deshalb am 9. September den Zonenplan und das Baureglement per 1. Januar 2026 rechtskräftig fest. Am 18. September machte sie die ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Beim Kanton hängen geblieben: Rekurs beeinflusst Rahmennutzungsplanung