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Berneck plant neue Parkregeln für öffentliche Parkplätze im Dorf

Die Gemeinde will ihre öffentlichen Parkplätze besser verfügbar machen. Vom 22. Juni bis 21. Juli kann sich die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu Konzept und Entwurf äussern.

Von gk
aktualisiert vor 5 Stunden

Die Gemeinde Berneck verfügt über rund 380 öffentlich zugängliche Parkplätze auf dem Gemeindegebiet. Diese befinden sich insbesondere im Ortszentrum, bei öffentlichen Einrichtungen, Schul- und Sportanlagen sowie in Naherholungs- und Freizeitgebieten. Bereits früher, unter anderem im Zusammenhang mit der Abstimmung bezüglich des zweiten Tiefgaragengeschosses im Hasler-Areal, kommunizierte der Gemeinderat, dass die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung auf öffentlichem Grund vorgesehen ist. 

Unter Berücksichtigung der Entwicklung im Dorfzentrum und des daraus entstehenden zusätzlichen Wohnraums sowie des Wegfalls einzelner bisheriger Parkplatzkapazitäten erarbeiteten Verwaltung und Gemeinderat die Grundlagen für eine zukünftige Parkplatzbewirtschaftung.

Erreichbarkeit von Gastro, Gewerbe und Dorfzentrum

Mit der Parkplatzbewirtschaftung verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die bedarfsgerechte Nutzung der vorhandenen Parkplätze sicherzustellen, die Verfügbarkeit zu verbessern und eine angemessene Parkplatzrotation zu fördern. Gleichzeitig soll die Dauerparkierung auf öffentlichem Grund geordnet geregelt werden. 

Die Parkplatzbewirtschaftung erfolgt dabei nicht flächendeckend nach einem einheitlichen System. Je nach Standort sind unterschiedliche Lösungen vorgesehen. Ziel ist nicht, möglichst viele Gebühren zu erheben, sondern die vorhandenen Parkplätze besser nutzbar zu machen. 

Öffentliche Parkplätze sollen weniger durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge belegt werden. Dadurch bleiben die vorhandenen Parkplätze künftig vermehrt für Kundschaft, Gäste, Besucherinnen und Besucher sowie weitere kurzfristige Nutzungen verfügbar. Gleichzeitig wird dadurch die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben, Gastronomiebetrieben, öffentlichen Einrichtungen, Freizeitangeboten sowie des Dorfzentrums bestmöglich gewährleistet.

Merkblatt mit den wichtigsten Regeln

Für die grosse Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer ändert sich wenig. Wer öffentliche Parkplätze gelegentlich nutzt, um einzukaufen, ein Gastronomieangebot zu beanspruchen, eine öffentliche Einrichtung zu besuchen, am Vereinsleben teilzunehmen oder eine Freizeitanlage zu nutzen, kann dies auch künftig. Bei den mit Parkuhren bewirtschafteten Parkierungsanlagen sind die ersten zwei Stunden kostenlos. 

Die vorgesehenen Regelungen richten sich in erster Linie an Personen, die öffentliche Parkplätze regelmässig oder über längere Zeit beanspruchen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die dauerhaft beziehungsweise regelmässig auf öffentlichen Parkplätzen oder auf öffentlichen Strassenflächen in Wohnquartieren (Laternenparkierung) abgestellt werden. Für das regelmässige oder längerfristige Parkieren sollen Parkkarten zur Verfügung stehen. Eine Parkkarte ist grundsätzlich erst dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug drei oder mehr Mal pro Monat im selben Bereich (zum Beispiel auf einer Quartierstrasse) abgestellt wird. 

Der Gemeinderat hat das Parkplatzbewirtschaftungskonzept sowie den Entwurf des Parkierungsreglements an seiner letzten Sitzung genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. 

Bestandteil der Mitwirkungsunterlagen ist ebenfalls das Merkblatt «Parkplatzbewirtschaftung Berneck einfach erklärt». Dieses fasst die wichtigsten vorgesehenen Regelungen und Grundsätze verständlich zusammen und ermöglicht einen Überblick über die geplante Parkplatzbewirtschaftung.

Stellungnahmen über E-Mitwirkungsplattform

Vom 22. Juni bis 21. Juli erhält die Bevölkerung Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu den vorgesehenen Grundlagen zu äussern. Die Mitwirkungsunterlagen werden ab dem 22. Juni auf der E-Mitwirkungsplattform (www.mitwirken-berneck.ch) und der Website der Gemeinde Berneck veröffentlicht. Stellungnahmen können über die Plattform oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.

Nach Abschluss der Mitwirkung werden die eingegangenen Rückmeldungen ausgewertet und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung unterbreitet. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die definitive Fassung des Parkierungsreglements. Dieses untersteht infolge dem fakultativen Referendum. Vorgesehen ist, die Parkplatzbewirtschaftung im Winter 2026/2027 einzuführen.