Das Besuchsverbot in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wird per 1. März 2022 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Besuche uneingeschränkt möglich. Die Maskenpflicht im Spital gilt weiterhin.Es gelten dann wieder die normalen Besuchszeiten. Das heisst, Besuche für allgemein versicherte Patientinnen und Patienten sind von 13 bis 20 Uhr möglich, für Halbprivat- und Privatversicherte von 10 bis 20 Uhr. Eine Sonderregelung gibt es für die Geburtenabteilung in Grabs. Hier werden die Besuchszeiten dauerhaft angepasst. Allgemeine Besuchszeit auf der Geburtenstation ist von 15 bis 17 Uhr. Die Besuchszeiten für Partner und Geschwisterkinder sind von 9 bis 21 Uhr bzw. nach Vereinbarung.
Besuche im Spital ab 1. März wieder möglich