Fast ein Vierteljahrhundert hatte der Eigentümer das Haus selbst bewohnt. Nach seinem Tod Anfang August war niemand an seiner Hinterlassenschaft interessiert – oder, wie es im Fachjargon heisst: Das Erbe wurde ausgeschlagen. Dies zu tun, steht jedem Erben frei.
Über die Erbschaft den Konkurs eröffnet
Der Verzicht der Erbberechtigten führte dazu, dass über die ausgeschlagene Erbschaft (nicht über den verstorbenen Hauseigentümer) ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Bietet jemand eine Million für ein «ordentliches» Haus?