Promotion 17.11.2023

Börse erhält Rückenwind - Strafmass gegen UBS muss neu beurteilt werden

Der stärkere Rückgang der US-Teuerung hat die Schweizer Börse beflügelt und die Volatilität ­gedrückt.

Von Marcel Pareth, RB Mittelrheintal
aktualisiert am 21.11.2023

Die Nachrichten von Unternehmensseite waren indes gemischt. So verkündete Versicherer Zurich an seinem Kapitalmarkttag, an seinen mittelfristigen Zielen festhalten zu wollen. Zudem soll – dank Gewinnwachstum und konstanter Ausschüttungsquote – die Dividende weiter steigen. Um das verlustbringende US-Geschäft in die Gewinnzone zu führen, wurde ein Fahrplan vorgelegt.

Ypsomed übertrifft Erwartungen

Der Augenheilkundespezialist Alcon vermochte seinen Umsatz im dritten Quartal zwar um 8 % auf 2,3 Mrd. US-Dollar zu steigern, verfehlte aber die Prognosen der Analysten. Auch die Kernmarge fiel niedriger aus als vom Markt erwartet. Die Valoren wurden von den Anlegern mit einem Minus von bis zu 8,5 % abgestraft. Die Erwartungen übertroffen hat Ypsomed. Der Hersteller von Injektionssystemen konnte den Umsatz auf  Basis der fortgeführten Geschäfte um 24 % steigern. Die Aktien erklommen daraufhin ein Allzeithoch.

Über einen profitablen Geschäftsverlauf berichtet Vermögensverwalter EFG International. Nach zehn Monaten liegt der Gewinn bei 240 Mio. Franken. 2022 erzielte das Unternehmen einen Gewinn von 202 Mio. Franken. Geholfen hat, dass das Institut seit Anfang Jahr 130 neue Berater eingestellt hat. Versicherer Baloise hat sein Geschäftsvolumen in den ersten neun Monaten des Jahres im Rahmen der Erwartungen um 0,2 % gesteigert.

Gericht weist Vorwurf gegen UBS teilweise zurück

Seit gut zehn Jahren kämpft die Grossbank UBS in Frankreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Diese Woche hat das oberste französische Gericht ein Urteil des Berufungsgerichts teilweise annulliert und zurückgewiesen. Nachdem die Strafzahlung bereits von 4,5 Mrd. auf  1,8 Mrd. Euro reduziert wurde, muss das Strafmass vom Berufungsgericht neu beurteilt und begründet werden. Gleichzeitig hielt das Gericht am Grundsatzurteil fest, dass die Grossbank gegen französisches Recht verstossen habe.

Die Teuerung in den USA ist im Oktober gegenüber dem Vorjahr stärker als erwartet auf  3,2 % zurückgekommen. Die Aktienmärkte reagierten positiv auf 
die Meldung. Ein weiterer Zinsschritt scheint damit vom Tisch, da sich die Inflation zügig in Richtung der Zielbank-Obergrenze der Notenbank Fed von 2 % bewegt. Einen Strich durch die Rechnung könnte die Kerninflation machen. Unter Ausschluss der Nahrungsmittel und Energiepreise verharrt die Teuerung bei 4 %. Das ist deutlich über dem Zielwert der Fed von 2 %. 

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