Fussball vor 1 Stunde

Darf Rebsteins Finalgegner überhaupt im Schweizer Cup mitspielen?

Am Samstag besiegte der FC Rebstein im Halbfinal des OFV-Cups 3.-5. Liga Herisau mit 2:1 und qualifizierte sich damit für das Endspiel. Der Sieger von diesem steht in der ersten Hauptrunde des Schweizer Cups. Oder doch nicht?

Von rez
aktualisiert vor 1 Stunde

Seit Rebsteins Sieg gegen Herisau macht eine Frage die Runde: Dürfte der Finalgegner überhaupt im Schweizer Cup mitspielen oder hat sich Rebstein neben dem Final auch schon für den «grossen» Cup qualifiziert? Die Frage ist entstanden, weil die Heeb-Elf im Endspiel auf den FC Rapperswil-Jona trifft und dieser auch eine Challenge-League-Mannschaft hat, die in der ersten Cuprunde gesetzt ist.

Das Profiteam läuft unter der Bezeichnung FC Rapperswil-Jona 1928 AG auf. Dieser Verein enthält neben den Profis eine in der 2. Liga regional spielende U20 sowie diverse Nachwuchs-Spitzenteams. Der FC Rapperswil-Jona ist indes ein eigener Verein, dessen erste Mannschaft ebenjene ist, die in der 3. Liga spielt und den Cupfinal erreicht hat. Organisatorisch sind jedoch alle Teams dem FCRJ unterstellt – auf der Webseite des Vereins wird das Drittliga-Team als «3. Mannschaft» bezeichnet.

Der Ostschweizerische Fussballverband (OFV) bezieht auf Anfrage Stellung und schreibt, generell könne man zwar sagen, dass es sich um zwei unterschiedliche Clubs mit unterschiedlichen Club-Nummern handelt «und somit eigentlich beide Teams zugelassen werden könnten.» Der Verband fügt aber an: «Allerdings entspricht dies nicht dem sportlichen Gedanken bzw. dem Sinn von Artikel 4, Ziffer 3 des Schweizer Cup-Reglements. Es wäre absurd, wenn zwei Teams von Klubs, die auf irgendeine Art und Weise dennoch miteinander verbunden sind und den gleichen Namen tragen, im gleichen Wettbewerb mitspielen und im schlimmsten Fall sogar noch aufeinandertreffen.»

Der OFV verweist hierbei auch auf mehrere Artikel im Wettspielreglement des Schweizerischen Fussballverbandes, die zeigen, dass Clubs, die jeweils als AG und als Verein organisiert sind, in gewisser Hinsicht und in gewissen Bereichen «irgendwie zusammengefasst werden und so auch in Sachen Teilnahmemöglichkeit am Schweizer Cup gemäss Artikel 4, Ziffer 3 Schweizer Cup-Reglement behandelt werden müssen.» In Artikel 4, Ziffer 3 des Schweizer Cup-Reglements steht: «Ein Klub kann nur mit seiner ersten Mannschaft am Schweizer Cup teilnehmen.»

Ob sich der FC Rebstein damit schon jetzt für die erste Hauptrunde des Schweizer Cups qualifiziert hat, steht dennoch noch nicht fest. Zumal nirgends geschrieben steht, dass in einem solchen Fall der Cup-Startplatz automatisch an den Finalverlierer gehen würde. An der Ausgangslage ändert sich somit vorerst nichts.