Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung. Weil die Tötungsabsicht nicht zweifelsfrei feststeht, kommt auch eine Anklage wegen Notwehr oder fahrlässiger Tötung infrage. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sich die mutmassliche Täterin und das Opfer etwa drei Wochen zuvor in einer Bregenzer Bar kennengelernt und verliebt.
Die Frau fühlte sich bedrängt
Bei der Verabredung in der Wohnung des Mannes kam es zu ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Das Kreisgericht Rheintal verhandelt ab heute einen Fall von vorsätzlicher Tötung