Christlich 01.08.2025

Der 1. August lädt dazu ein, das Gewissen zu erforschen

Am Nationalfeiertag lohnt ein Blick in die Bundesverfassung: Wie relevant ist noch das «Im Namen Gottes des Allmächtigen»? Und wie leben wir Verantwortung für uns und die Gesellschaft?

Von Philipp Hautle
aktualisiert am 01.08.2025

Warum sollten wir am Nationalfeiertag nicht einmal einen Blick in unsere Bundesverfassung werfen? Ich gestehe, seit mehr als 25 Jahren habe ich nicht mehr darin gelesen. Nun bin ich an zwei Stellen hängen geblieben.

«Im Namen Gottes des Allmächtigen»

Die Bundesverfassung beginnt mit der Präambel: «Im Namen Gottes des Allmächtigen». Bei der letzten Revision 1999 war diese Eröffnung sehr umstritten. Ob wir, das Schweizervolk und die Kantone, auch heute den Namen Gottes noch an den Anfang unserer Verfassung stellen würden?

Gemäss Umfragen spielt Gott bei vielen Menschen keine oder kaum mehr eine Rolle. Ist dieses Wort «Gott» vielen zu unverstanden oder gar zu belastend geworden? Finden viele kaum mehr Zeit, dem «tiefsten, allumfassenden Geheimnis» nachzusinnen? Und erfahren deshalb auch kaum mehr Gottvertrauen?

Verantwortung: individuell und gesellschaftlich

Andererseits war der Gottesdienst anlässlich der Weihe von Bischof Beat Grögli ein verbindendes und stärkendes Glaubensfest. Das «Im Namen Gottes des Allmächtigen» lädt dazu ein, diese Dimension nicht zu übersehen. Es soll bleiben. Beim Weiterlesen bleibe ich beim Artikel 6 hängen:

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Der Satz gehört zu den Grundsätzen des obligatorischen Staatskundeunterrichts. Alle Kinder und Jugendlichen sollten ihn auswendig lernen. Und wir Erwachsenen müssen uns fragen: Wie leben wir ihnen die Verantwortung vor? Man könnte den Satz eine Zeit lang an den Kühlschrank pinnen. Er könnte uns daran erinnern, dass unsere Erwartungen und Forderungen an Gemeinde, Kanton und Bund nach mehr Freiheiten, Unterstützung und Schutz nicht genügen.

Es wäre durchaus angebracht, am 1. August eine Gewissenserforschung vorzunehmen. Die beiden beschriebenen Stellen in der Bundesverfassung enthalten bereits viel Bedenkenswertes und Beherzigenswertes.

Unser Nationalfeiertag ist auch Gelegenheit, zu danken. Viele Menschen setzen sich – ehrenamtlich oder beruflich – für uns, unser Land und eine friedlichere, gerechtere Welt ein. Ob in der Gemeinde, im Kanton, im Land und weltweit – die Herausforderungen sind riesig. Es braucht viel Kraft und Zuversicht, um gemeinsam tragende Lösungen zu finden. Darum allen, die sich einsetzen, spreche ich meinen Dank aus!

Ich wünsche Ihnen einen gesegneten 1.August.

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