Am 19. Juni findet die Generalversammlung der Bus Ostschweiz AG statt. Der Kanton hält 40,9 Prozent der Aktien und ist damit Hauptaktionär. Seit Jahren will er seine Anteile verkaufen. Um diesem Ziel näherzukommen, beantragt der Kanton an der GV die Auflösung zweier Vinkulierungsbestimmungen, welche den Übertrag von Aktien regeln. Namentlich soll es dem Verwaltungsrat künftig nicht mehr möglich sein, Einsprache einzulegen, wenn ein Aktionär ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Der Kanton St.Gallen pocht auf den Verkauf seiner Bus-Ostschweiz-Aktien – und will deshalb die Statuten ändern