Das Polizeikommando des Kantons St. Gallen kündigt in einer Verkehrsanordnung vom Montag, 24. Juni, an, dass im «Plangebiet Tiefenacker» die Tempo-30-Zone eingeführt wird. Die Polizei führt die Tempobeschränkung auf Antrag des Stadtrats ein, wenn bis zum Ablauf der Rekursfrist am 8. Juli keine Beschwerde beim kantonalen Sicherheits- und Justizdepartement eingeht. Eingeführt wird die neue Verkehrsordnung, sobald die dafür nötigen baulichen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Die Freiwilligkeit hat ausgedient – jetzt kommt Tempo 30 im Gebiet Tiefenacker