Das Ehepaar wehrte sich bis vor Bundesgericht. Dieses wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurück und trug ihr auf, die Verhältnismässigkeit in ihre Überlegungen einzubeziehen. Es bestehe ein «gewisser Ermessensspielraum».
«Offensichtlich» nicht nur Umgebungssanierung
In ihrem jüngsten Entscheid bekräftigt die Gemeinde ihre bisherige Auffassung: Bei der Erstellung einer Terrasse auf einem Fundament und ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Die Gemeinde bleibt im Terrassenstreit hart: Abbrechen!