Elektrizität vor 1 Stunde

Die Gemeinde Thal macht Strom 2027 günstiger und führt neue saisonale Tarife ein

Die Gemeinde senkt 2027 die Stromtarife und entlastet Haushalte um bis zu 188 Franken. Für das Jahr 2027 senkt die Gemeinde Thal die Stromtarife über alle Kundengruppen hinweg. Die Netznutzungstarife werden durchschnittlich um 0,80 Rp/kWh beziehungsweise 8,5 Prozent und die Energietarife um durchschnittlich 0,83 Rp/kWh beziehungsweise 7,1 Prozent reduziert.

Von gk
aktualisiert vor 1 Stunde

Grund für die tieferen Tarife sind gesunkene Beschaffungskosten für die elektrische Energie, tiefere gesetzliche Abgaben sowie ein tieferer kalkulatorischer Zinssatz WACC. Demgegenüber wird der Messtarif um 91 Rp/Monat angehoben. Die Anpassung ist aufgrund der gestiegenen Kosten für den Ausbau und Betrieb der Smartmeter erforderlich. Insgesamt reduzieren sich die Stromkosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh um rund 96 Franken pro Jahr. Bei einem Einfamilienhaus (inklusive Wärmepumpe) mit einem Jahresverbrauch von 13 000 kWh beträgt die Ersparnis 188 Franken pro Jahr.

Einheitstarif bei der Netznutzung

Bei der Netznutzung wird ab 2027 für alle Kundengruppen ein Einheitstarif eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif entfällt somit bei den Netznutzungskosten.

Neu gelten auch für Privat- und Kleingewerbekunden saisonale Energietarife. Im Sommerhalbjahr ist der Strom von 9 bis 17 Uhr am günstigsten. Während dieser Zeit beträgt der Strompreis einschliesslich aller Zuschläge 18,95 Rp/kWh.

Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den Stromverbrauch während des Sommerhalbjahrs stärker in die Tagesstunden zu verlagern, in denen aufgrund der hohen Produktion von Solarstrom viel Energie zur Verfügung steht. So können etwa die Elektroboiler im Sommerhalbjahr tagsüber günstiger betrieben werden. Die Ansteuerung dieser Geräte wird durch die Technischen Betriebe saisonal angepasst, sodass die Ladung immer zur günstigsten Tarifzeit erfolgt.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Die Einspeisevergütungen werden an die aktuellen Vorgaben des Bundes angepasst. Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW gelten weiterhin die gesetzlich festgelegten Mindestvergütungen.

Die Technischen Betriebe Thal vergüten zudem weiterhin Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen mit 1 Rp/kWh, sofern die Anlage im nationalen Herkunftsnachweissystem registriert ist und die Herkunftsnachweise an die Technischen Betriebe Thal übertragen werden.

Die Tarifblätter und weitere Informationen zu den Stromtarifen 2027 werden auf der Homepage der Technischen Betriebe Thal veröffentlicht.

Sämtliche Kundinnen und Kunden werden zusätzlich direkt über die Tarifänderungen informiert.