Dort, wo der Blattenberg den Rhein küsst, beginnt der Alpstein. Der Alpstein, mit ihm der Blattenberg sowie der Hirschensprung, ist im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung erfasst und somit besonders geschützt (Art. 78 BV).
Am Westabhang des Blattenbergs in Oberriet wurde früher im Gebiet Rehag, nahe am Hirschensprung, auf vier Parzellen ein kleiner Steinabbau betrieben. ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Diese Deponielandschaft muss infrage gestellt werden