Weil der heute 28-Jährige die 500 Franken Busse nicht bezahlen wollte, erhob er Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Auf Montagnachmittag war die Gerichtsverhandlung in Altstätten angesetzt. Der in Zürich lebende, als Zeuge aufgebotene SBB-Mitarbeiter war pünktlich zur Stelle, doch der unzufriedene Gebüsste erschien nicht zum Gerichtstermin.
Erhebt jemand Einsprache gegen einen Strafbefehl und bleibt er der ...«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Diskutieren nützte ihm nichts - hohe Rechnung für Maskengegner