Die St. Galler Regierung hat das vorgesehene Impfobligatorium aus dem revidierten Gesundheitsgesetz gestrichen, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Die Regierung sah ursprünglich vor, gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz, bestimmte Impfungen im Bedarfsfall für obligatorisch erklären zu können. Eine solche Regelung hätte es der Regierung erlaubt, bei erheblicher Gefährdung und für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen ein ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Doch kein Impfobligatorium im Kanton St. Gallen