Generell gilt: Entweder ist die Besoldung im Personalreglement geregelt oder es wird das kantonale Recht angewendet. Dieses besagt, dass in besonderen Fällen ein variabler Lohnbestandteil vereinbart werden kann. Statthaft ist auch die Entrichtung einer ausserordentlichen Leistungsprämie.
Nur neue Ausgaben liessen sich streichen
Sollte die Bürgerschaft ein generelles Verbot von finanziellen Sonderleistungen bzw. Boni wünschen, ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Dürfen Gemeinden ihren Mitarbeitenden Prämien bezahlen? Ja, aber ...